Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 239

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 239 (GBl. DDR 1954, S. 239); Gesetzblatt Nt. 20 -- Ausgabetag: 11. März 1954 239 § 2 Vorschlagsrecht (1) Das Recht, Vorschläge für die Verleihung des Ehrentitels „Brigade der hervorragenden Leistung“ zu machen, hat die Mitgliederversammlung der LPG. Die Vorschläge sind eingehend ZU begründen. (2) Die LPG übergeben die Vorschläge den Räten der Kreise zur Beratung. Die Räte der Kreise übergeben nach gewissenhafter Prüfung die zur Auszeichnung ausgewählten Vorschläge den Räten der Bezirke, Diese haben zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrentitels „Brigade der hervorragenden Leistung“ gegeben sind. Zur Beratung der Vorschläge werden die Beiräte für LPG bei den Räten der Bezirke und Kreise herangezogen. Die entsprechend dem Beschluß des Ministerrates vom 19. Dezember 1952 gebildete Zentrale Wettbewerbskommission für LPG trifft die endgültige Auswahl für die Auszeichnung mit dem Ehrentitel „Brigade der hervorragenden Leistung“. § 3 Termin der Verleihung Die Verleihung des Ehrentitels „Brigade der hervorragenden Leistung“ erfolgt in der Regel jährlich anläßlich des Deutschen Bauerntages. § 4 Diplom, Abzeichen, Prämie Die Auszeichnung ais „Brigade der hervorragenden Leistung“ ist verbunden mit der Verleihung eitles Diploms an die ausgezeichnete Brigade und eines Abzeichens an ihre Mitglieder sowie mit einer Geldprämie bis zu 50ÖÖ DM. Die Prämie ist steuerfrei. Das Diplom wird vom Minister für Land- und Forst-Wirtsehaft Unterzeichnet. Die Form des Diploms bestimmt der Minister für Land- und Forstwirtschaft § 5 Pflichten def Träger des Ehrentitels Entsprechend der hohen Bedeutung der Auszeichnung mit dem Ehrentitel „Brigade der hervorragenden Leistung“ ist es Pflicht der Mitglieder der ausgezeichneten Brigaden, den Mitgliedern anderer Brigaden Vorbild zu sein im Kampf um den Frieden und die Einigung unseres Vaterlandes, ihnen in der Steigerung der Produktion, in der Festigung der Arbeitsorganisation und Arbeitsdisziplin, in der Einführung und Anwenduhg neuer Arbeite- und Artbaumethöden und in der Übernahme freiwilliger zusätzlicher Verpflichtungen vor-ahzugehett und ihnen zu helfen, ihre Arbeit auf der Grundlage des genossenschaftlichen Statute und der inneren Betriebsordnung zu Verbessern. , § 6 Aberkennung Wenn über die Brigade nach der Verleihung des Ehrentitels Tatsachen bekannt Werden, die eine Auszeichnung nicht zugelassen hätten oder wenn sie Sich der Auszeichnung nicht mehr Würdig erweist, kann ihr der Ehrentitel aberkannt werden, Die Aberkennung spricht der Minister für Land*- und Forstwirtschaft aUs. § 7 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 19. Februar 1954 Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Scholz Stellvertreter des Ministerpräsidenten Verordnung über die Auszeichnung von Mitgliedern Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften mit dein Ehrentitel „Hervorragender Genossenschaftler". Vom 18. Februar 1954 In Würdigung der bisherigen großen Leistungen der Genossenschaftsbäuerinnen und -bauern bei der Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion und beim Aufbau ihrer Genossenschaften sowie zur Weiteren Förderung der Wettbewerbs- und Aktivistenbewegung in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften wird verordnet: § l Zur Auszeichnung von Genossenschaftsbäuerinnen und -bauern für besondere Einzelleistungen wird der Ehrentitel „Hervorragender Genossenschaftler“ geschaffen. § 2 Der Ehrentitel „Hervorragender Genossenschaftler“ wird an Mitglieder von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften verliehen, die durch ihr persönliches Beispiel und durch gute Arbeitsmoral entscheidend zur Steigerung der Produktion und zur Festigung und allgemeinen Entwicklung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft beigetragen haben. § 3 Die Verleihung des Ehrentitels „Hervorragender Genossenschaftler“ erfolgt auf Vorschlag der Mitgliederversammlung def Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, der der Auszuzeichnende angehört. § 4 Die Verleihung des Ehrentitels „Hervorragender Genossenschaftler“ wird durch den Minister für Land- und Forstwirtschaft vorgenommen. § 5 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. § 6 . Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung iii Kraft. Berlin, deh 18. Februar 1954 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ulbricht Stellvertreter des Ministerpräsidenten Ministerium für Land-und Forstwirtschaft Scholz Stellvertreter des Ministerpräsidenten Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Auszeichnung Von Mitgliedern Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften mH dem Ehrentitel „Hervorragender Genossenschaftler". Vom 19. Februar 1954 Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 18. Februar 1954 über die Auszeichnung von Mitgliedern Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften mit dem Ehrentitel „Hervorragender Genossenschaftler“ (GBL S. 239) wird folgendes bestimmt: § 1 Kreis der Auszuzeichnenden (1) Der Ehrehtitel „Hervorragender Genossenschaftler“ wird an Männer, Frauen und Jugendliche ver-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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