Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 171

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 171 (GBl. DDR 1954, S. 171); Gesetzblatt Nr. 21 Ausgabetag: 24. Februar 1954 171 (2) Der nach § 4 Abs. 4 der Verordnung zugrunde zu legende Jahresarbeitsverdienst bedarf der Bestätigung des Rates für Sozialversicherung des Kreises. (3) Kinder, die zur Zeit des Unfalles das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben Anspruch auf Zahlung einer Rente gemäß § 42 VSV nach Vollendung des 15. Lebensjahres. (4) Werden Kinder unter 15 Jahren durch Unfall bei einer der im § 1 der Verordnung aufgeführten Tätigkeiten dauernd pflegebedürftig, so besteht Anspruch auf Pflegegeld nach den Bestimmungen des § 45 VSV. § 4 Zu § 6: (1) Unfallgeschädigten Personen, deren Unfall sich in der Zeit vom 1. Februar 1947 bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung ereignet hat und die auf Grund der Verordnung Anspruch auf Rente haben, ist die Rente vom Inkrafttreten der Verordnung an zu zahlen. Der Antrag muß in diesen Fällen bis zum 31. März 1954 bei der zuständigen Kreisgeschäftsstelle der Sozialversicherung unter einwandfreiem Nachweis, daß sich der Unfall bei einer der im § 1 der Verordnung genannten Tätigkeiten ereignete, gestellt werden. Bei späterer Antragstellung wird die Rente vom ersten Tag des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. (2) Für die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (§ 46 VSV) der unfallgeschädigten Personen gilt dieses entsprechend. § 5 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1954 in Kraft. Berlin, den 20. Februar 1954 Ministerium für Arbeit Heinicke Stellvertreter des Ministers Dritte Durchführungsbestimmung * zur Verordnung über die Bildung eines Seefahrtsamtes. Vermessung von Seeschiffen und Ausstellung von Schiffs-Meßbriefen Vom 7. Februar 1954 Auf Grund des § 8 der Verordnung vom 20. August 1953 über die Bildung eines Seefahrtsamtes (GBl. S. 944) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Jedes in der Deutschen Demokratischen Republik beheimatete Handelsschiff, Fischerei- oder technische Fahrzeug mit mehr als 50 cbm Bruttoraumgehalt, das zur Seefahrt bestimmt ist und außerhalb der Seegrenzen (im Sinne der Seewasserstraßenordnung) 2. Durchfb. (GBl 1953 S. 1183) verkehren soll sowie jedes gleichartige Fahrzeug, das für fremde Rechnung in der Deutschen Demokratischen Republik gebaut wird, muß zur Bestimmung seines gesamten Raumgehaltes (Bruttoraumgehalt) und seines Nutzraumgehaltes (Nettoraumgehalt) vermessen werden. (2) Fahrzeuge mit weniger als 50 cbm Bruttoraumgehalt und andere Fahrzeuge, die nicht unter die Bestimmung des Abs. 1 fallen, können auf Antrag vermessen werden. § 2 (1) Die Vermessung wird durch das Seefahrtsamt nach den geltenden deutschen Bestimmungen vorgenommen. Die Anwendung der Vorschriften wird im Aufträge des Staatssekretariats für Schiffahrt durch die Abteilung Schiffsvermessung bei der Forschungsanstalt für Schifffahrt, Wasser- und Grundbau laufend kontrolliert. (2) Die Abteilung Schiffsvermessung hat zu diesem Zweck das Recht, dem Seefahrtsamt technische Anweisungen über die Handhabung der Vermessungsbestimmungen zu geben, bei den Vermessungen zugegen zu sein, die Aufzeichnungen und Berechnungen des Seefahrtsamtes einzusehen und die Abstellung von Mängeln zu verlangen. (3) Für Schiffe, für die die geltenden Bestimmungen und Vorschriften nicht in vollem Umfang anwendbar sind, gibt die Abteilung Schiffsvermessung dem Seefahrtsamt Verfahrensrichtlinien. (4) Die Vermessungsprotokolle sind der Abteilung Schiffsvermessung grundsätzlich vor der Ausfertigung von Meßbriefen zur Prüfung zuzuleiten. (5) Die Abteilung Schiffsvermessung übernimmt weiterhin die vermessungstechnische Beratung bei der Projektierung von Neubauten. § 3 (1) Das Seefahrtsamt beurkundet jede von ihm ausgeführte Vermessung durch Ausstellen eines Deutschen Schiffs-Meßbriefes nach dem Muster in Anlage 1 bzw. 2 Diese Schiffs-Meßbriefe enthalten als wesentlichste An- \ gäbe die Identitätsmaße in Metern sowie den Brutto-und Nettoraumgehalt des Schiffes in Kubikmetern und in Bruttoregistertons. (2) Der vom Seefahrtsamt ausgestellte Schiffs-Meßbrief hat solange Gültigkeit, wie die Voraussetzungen, unter denen er ausgefertigt wurde, unverändert bleiben. Er ist stets an Bord mitzuführen und den kontrollierenden Stellen auf Verlangen vorzuzeigen. § 4 (1) Die Vermessung eines Schiffes wird auf schriftlichen Antrag der Bauwerft, des Schiffseigners oder des Schiffsführers an das Seefahrtsamt vorgenommen. Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Legen des ersten;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 171 (GBl. DDR 1954, S. 171) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 171 (GBl. DDR 1954, S. 171)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X