Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 162/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 162/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 162/2);  53 DIREKTIVE Nr. 32 Disziplinarmaßnahmen gegen leitendes und Verwaltungspersonal von Lehranstalten, den Lehrkörper und die Studenten, die sich militaristischer, nationalsozialistischer oder antidemokratischer Propaganda schuldig machen. Der Kontrollrat erläßt folgende Direktive: Artikel J Jedes Mitglied des Verwaltungspersonals oder des Lehrköipers einer Lehranstalt, das in irgendeiner Art militaristische, nationalsozialistische! oder antidemokratische Lehren verbreitet oder ihre Ver-' breiturig begünstigt oder duldet, ist aus dieser Anstalt zu entlassen. Artikel II Jeder Student einer Hochschule einschließlich derjenigen der technischen Hochschulen, welcher in irgendeiner Art militaristische, nationalsozialistische oder antidemokratische Lehren verbreitet oder ihre Verbreitung fordert, ist von dieser Anstalt zu verweisen. -Artikel III Die vorstehend erwähnten Maßnahmen schließen anderweitige Disziplinär- oder sonstige Strafen, die der Schuldige verwirkt hat, nicht aus. Artikel ГѴ Die Verwaltung der betreffenden Lehranstalt hat der für die Zone zuständigen Stelle des öffentlichen Sicherheitsdienstes (der Militärregierung) jede derartige Entlassung oder Verweisung unverzüglich anzuzeigen. Artikel V Wer auf Grund der Bestimmungen dieser Direktive entlassen oder verwiesen worden ist, kann an keiner anderen Lehranstalt ohnee Genehmigung mehr beschäftigt beziehungsweise zugelassen werden. Diese Genehmigung ist auf jeden Fall nur von der Militärregierung zu erteilen, Artikel VI Der zuständige Zonenbefehlshaber, in Berlin die Alliierte Kommandatura, bestimmt diejenigen Lehranstalten, die unter den Begriff „Hochschulen und technische Hochschulen" fallen,- er erläßt auch aHe Anordnungen, die er zur Durchführung dieser Direktive für notwendig erachtet, Artikel VII Diese Direktive tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft, Ausgefertigt in Berlin, den 26. Juni 1946. (Die in den drei offiziellen Sprächen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von R. Noiret, Divisionsgeneral, M. 1. Drätwin, Generalleutnant, Lucius D. Clay, Generalleutnant, und P. M. Baitour, Generalmajor, unterzeichnet.) Ш;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 162/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 162/2) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 162/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 162/2)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Durchführung eines Strafverfahrens gerechtfertigt und notwendig sei, was darin zum Ausdruck kommt, daß noch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet sei.

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