Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit 1988, Seite 27

Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 27 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 27);  I - 27 - I OHS OOOlj-5 27 4.2. Zur Rechtsstellung des befragten Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit 4.2.1. Zur Rechtsstellung des Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit als Militärperson Der Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit steht im Dienstverhältnis eines Berufssoldaten. Er ist gemäß dem Wehrdienstgesetz der DDR Militärperson*24 Die Stellung des Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit wird gemäß den Grundsätzen der Innendienstordnung des MfS durch das Dienstverhältnis, den Dienstgrad und die Dienststellung und die darin fixierten Rechte und Pflichten bestimmt. Nach der Dienststellung unterscheiden sich Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit in Vorgesetzte und Unterstellte, Der unterstellte Mitarbeiter hat die seitens des mit Befehls- und Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Vorgesetzten ergangenen Befehle entsprechend den Grundsätzen 25 der Befehlsausführung zu erfüllen. Aus der Stellung des Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit als Staatsbürger der DDR sowie als Militärperson ergeben sich differenzierte, in der Verfassung der DDR und in den innerdienstlichen Bestimmungen des Ministeriums für Staatssicherheit fixierte Rechte und Pflichten. Im Sinne der in der Verfassung der DDR, Abschnitt II, Kapitel 1, Artikel 19 bis 40, festgeschriebenen Grundrechte und Grundpflichten, wie das Recht auf Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung, auf Arbeit, Bildung, auf Rechtssicherheit, die Pflicht zur Vertei-~ - oß digung der sozialistischen Errungenschaften u. a. m. , sind die in den innerdienstlichen Befehlen und Bestimmungen, ins- 24Vgl. Wehrdienstgesetz der DDR, §§ 18 Absatz 1, 33 Absatz 2 sowie Bekanntmachung über den Dienst, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht, vom 25. 3, 1982 25Vgl. Innendienstordnung des MfS, Ziffer 3.1* und 4, 26 Vgl, Verfassung der DDR;
Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 27 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 27) Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 27 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 27)

Dokumentation: Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 1-47).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die richten,zu entlarven. Zielsetzung ist auch, für das offensive Vorgehen der Parteiund Staatsführung der Erkenntnisse zu erarbeiten, die die Ziele, Mittel und Methoden des Gegners sowie über Ursachen und begünstigende Bedingungen für Feindtätigkeit erarbeitet und auf dieser Grundlage entsprechende politisch-operative Maßnahmen eingeleitet notwendige Veränderungen herbeigeführt.

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