Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit 1988, Seite 17

Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 17 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 17); 17 - □HS 0001-519/88 800917 4. Die operative Befragung von Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit mit dem Ziel der Aufklärung von Vorkomm-nissen oder Ersthinweisen auf straftatverdächtiqe Handlungen 12 Dem mit Befehls- und Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Vorgesetzten im Ministerium für Staatssicherheit obliegt gemäß Ziffer 2,8. der Ordnung Nr, 8/82 über den inneren Dienst im MfS (Innendienstordnung) die Aufgabe, " den Dienst so zu gestalten und zu organisieren, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen exakt eingehalten und die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen 13 umfassend gewährleistet werden.“ Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung 14/85 über die Disziplinarbefugnisse und diszplinarische Verantwortlichkeit im MfS (Disziplinarordnung) formulierte Pflicht des Vorgesetzten, Disziplinverstöße allseitig und gewissenhaft zu untersuchen.14 Es ist also zunächst Aufgabe des direkten Vorgesetzten, Ordnung, Sicherheit und militärische Disziplin wiederherzustellen, wozu er selbständig, den Innerdienstlichen Bestimmungen entsprechende Untersuchungen durchzuführen hat. Der Vorgesetzte kann in diesem Sinne insbesondere - erste Befragungen des Mitarbeiters zur Klärung des Sachverhaltes durchführen, - für die Aufklärung bedeutsame Unterlagen und Gegenstände sichern, 12 Vgl. Ordnung 14/85 über Disziplinarbefugnisse und disziplinarische Verantwortlichkeit im MfS (Disziplinarordnung, Ziffer 3.4.) 13Vgl. Ordnung Nr. 8/82 über den inneren Dienst im MfS (Innendienstordnung) 14Vgl. Disziplinarordnung des MfS, Ziffer 3.8.;
Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 17 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 17) Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 17 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 17)

Dokumentation: Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 1-47).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft der und die Einflüsse sowie Einwirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems wider, die ganz bestimmte soziale aber auch personale Bedingungen hervoprüfen. Die unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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