Anweisung zur Verantwortung und Arbeitsweise der im Zuführungspunkt des MfS eingesetzten Angehörigen der Hauptabteilung Ⅸ 1988, Seite 3

Vorläufige Anweisung Nr. Ⅸ/ 1/88 zur Verantwortung und Arbeitsweise der im Zuführungspunkt des MfS eingesetzten Angehörigen der Hauptabteilung Ⅸ, [Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1988, Seite 3 (Anw. 1/88 MfS DDR HA Ⅸ 1/88 1988, S. 3);  000009 3 ----------- - Die Leitung der durchzuiührenden Verdachtsprüfungen unter strikter Durchsetzung der Untersuchungsprinzipien, vor allem über seinen bzw. seine Stellvertreter; - die Anleitung und Kontrolle des Leiters der Auswertergruppe; - die anforderungsgerechte Information des Leiters der Hauptabteilung IX bzw. des Leiters des OES der Hauptabteilung IX über erzielte Untersuchungsergebnisse und über sich abzeichnende, nicht aus eigener Kraft lösbare Probleme sowie über die begründeten Entscheidungsvorschläge; - die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit dem Leiter der Einsatzkräfte der Abteilung XIV, vor allem zu sich aus konkreten Bedingungen und Erfordernissen ergebenden Fragen . der Sicherheit des Zuführungspunktes, 1. der Aufnahme Zugeführter in den Zuführungspunkt, ihrer sicheren Verwahrung und anforderungsgerechten Betreuung und ' Versorgung. . der Überführung, Verlegung bzw. Entlassung Zugeführter, . der erforderlichen Maßnahmen bei sich abzeichnender Ausschöpfung der Kapazität des Zuführungspunktes; - die Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; - die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen/Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung IX und der Abteilung IX, insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; - das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren und den Erlaß von Haftbefehlen sowie weiteren damit zusammenhängenden Fragen. 4. In Abstimmung mit dem Leiter des Zuführungspunktes hat dessen Stellvertreter - die Erstinformationen über die zugeführten Personen zu sichten und auf dieser Grundlage den unterstellten Leitern der Unter-suchungsführergruppen Ziele und Aufgaben für die durchzuführenden Verdachtsprüfungshandlungen zu stellen; - die Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter der Untersuchungsführergruppen zur Erreichung der gestellten Ziele bei der Durchführung der Befragungen Verdächtiger und weiterer politisch-operativer und sonstiger Maßnahmen sowie bei Abschluß der Verdachtsprüfungen zu gewährleisten;;
Vorläufige Anweisung Nr. Ⅸ/ 1/88 zur Verantwortung und Arbeitsweise der im Zuführungspunkt des MfS eingesetzten Angehörigen der Hauptabteilung Ⅸ, [Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1988, Seite 3 (Anw. 1/88 MfS DDR HA Ⅸ 1/88 1988, S. 3) Vorläufige Anweisung Nr. Ⅸ/ 1/88 zur Verantwortung und Arbeitsweise der im Zuführungspunkt des MfS eingesetzten Angehörigen der Hauptabteilung Ⅸ, [Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1988, Seite 3 (Anw. 1/88 MfS DDR HA Ⅸ 1/88 1988, S. 3)

Dokumentation: Vorläufige Anweisung Nr. Ⅸ/ 1/88 zur Verantwortung und Arbeitsweise der im Zuführungspunkt des MfS eingesetzten Angehörigen der Hauptabteilung Ⅸ, [Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1988 (Anw. 1/88 MfS DDR HA Ⅸ 1/88 1988, S. 1-6).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der rechtlichen Grundlagen sowie der weisungs- und befehlsmäßig einheitlichen Regelung des Untersuchungshaftvollzuges. Bei der Realisierung der Vollzugsprozesse der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sowie bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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