Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes 1972, Seite 124

Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 124 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 124); ■\2b - GVS MfS l60 Nr. 88/71 L- O L 1} ft rt 1 M) Vi1 !: .1 a, 0 Fragen gleich mit Beginn der Auswahl und Überprüfung geklärt werden: - Zählen sie zur Kaderreserve der Partei oder staatlicher Organe (besonders wichtig für das Herauslösen aus dem bestehenden Arbeitsrechtsverhältnis bei einem vorgesehenen hauptamtlichen Einsatz)? - Stehen sie auch in bestimmten politischen und politischoperativen Situationen sowie in Spannungssituationen dem MfS zur Verfügung und können sie unter solchen Bedingungen einen raschen und reibungslosen Informationsfluß sichern (besonders bei vorgesehenem ehren- und halbhauptamtlichen Einsatz)? k. Unter bestimmten Bedingungen können auch Angehörige befreundeter Parteien und Parteilose als Führungs-IM gewonnen werden. Voraussetzung ist jedoch, daß diese Kandidaten ihre Treue und Verbundenheit mit der sozialistischen Staatsund Gesellschaftsordnung sowie mit dem MfS bereits mehrfach unter Beweis gestellt haben. 5. Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung oder Funktion viel in bestimmten Bereichen unterwegs sind, wie z. B. Versicherungsvertreter, Prüfer, Instrukteure, Einkäufer, Verleger oder Verlagsvertreter, Journalisten und Reporter von Zeitungen und Zeitschriften, Mitarbeiter von Hygieneinspektionen u.a. Solche Kandidaten eignen sich insbesondere für einen ehren- oder auch halbhauptamtlichen Einsatz, denn sie können die beruflichen/dienstlichen Aufgaben gut mit den inoffiziellen Aufgaben verbinden.;
Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 124 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 124) Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 124 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 124)

Dokumentation: Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes, Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 1-340).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahreno im Grunde genommen dadurch abgeschwächt oder aufgehoben, daß keine nachhaltige erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen erreicht wird.

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