Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes 1972, Seite 113

Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 113 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 113); 113 GVS MfS 160 Nr. 88/71 cc (' o L U 0 (f 0 1 1 ß Die Führungs-IM sowie nahe Verwandte und Bekannte-,--' zu denen engere Kontakte unterhalten werden, dürfen nicht wegen Staatsverbrechen oder anderer schwerwiegender Straftaten verurteilt worden sein. Da in der Regel eine Verpflichtung der Ehepartner der Führungs-IM erfolgen muß, sollte deren politische Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit, Ehrlichkeit und Offenheit gegenüber dem MfS sowie die zu erwartende Haltung inbezug auf die vorgesehene hauptamtliche inoffizielle Tätigkeit des Führungs-IM 1 ) geprüft und nachgewiesen werden. Es sollte angestrebt werden, daß die Führungs-IM bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, die für die konkret zu lösenden operativen Aufgaben bedeutsam ist. In der Regel ist die berufliche und fachliche Qualifizierung der Führungs-IM in der konspirativen Zusammenarbeit mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Außerdem sichert eine abgeschlossene Ausbildung eine gute Allgemeinbildung. Anforderungen hinsichtlich der Spezifik der zu sichernden Bereiche, Objekte bzw. Prozesse Für die Gewährleistung einer zielstrebigen, sachkundigen und auf die Schwerpunkte gerichteten Auftragserteilung und Instruie-rung der IM/GMS sowie für eine qualifizierte Einschätzung der 1 1) Die politische Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit sollte auch bei älteren Kindern der Führungs-IM geprüft werden. 2) In Abhängigkeit vom konkret zu sichernden Bereich, Objekt oder Prozeß ist diese Anforderung differenziert zu sehen. In bestimmten Fällen kann sich auch eine abgeschlossene Fach- oder Hochschulausbildung als notwendig erweisen, während andere Sicherungsbereiche wiederum keine spezielle Ausbildung erfordern.;
Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 113 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 113) Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 113 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 113)

Dokumentation: Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes, Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 1-340).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die noch gründlichere Aufklärung und operative Kontrolle der Zuziehenden und der Rückkehrer, die noch gründlicher unter die Lupe zu nehmen sind.

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