Schlußwort zum zentralen Führungsseminar 1975, Blatt 59

Schlußwort des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) zum zentralen Führungsseminar (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1101/75, Berlin 1975, Blatt 59 (Schl.-W. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-1101/75 1975, Bl. 59); 59 GVS MfS 008-1101/75 Das war - wie Überprüfungen zeigten - bisher nicht immer der Pall. Vielfach wurde den mittleren leitenden Kadern und Mitarbeitern der Inhalt zentraler Weisungen und Orientierungen nicht so vermittelt, daß sie auch den für die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben unbedingt notwendigen Blick für die politisch-operativen Gesamtaufgabenstellungen besaßen. Ziel und Ergebnis der Auswertung muß es sein, aus den hier von mir gegebenen Orientierungen und Weisungen und aus den in der Diskussion dargelegten Erfahrungen, Erkenntnissen und Vorschlägen abzuleiten, welche Konsequenzen sich daraus für die Gestaltung der Arbeit mit den IM konkret auf den jeweiligen Verantwortungsbereich bezogen - ergeben und herauszuarbeiten, welche Veränderungen herbeigeführt werden müssen. Genossen! Meine zentrale Planvorgabe für 1976 und den Perspektivplanzeitraum, das zentrale Pührungsseminar sowie andere von mir und meinen Stellvertretern gegebene und noch zu erwartende Weisungen und Orientierungen zur Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit - insbesondere die Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge - sind Grundlage der politisch-operativen Arbeit und ihrer Rührung und Leitung auf lange Sicht.;
Schlußwort des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) zum zentralen Führungsseminar (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1101/75, Berlin 1975, Blatt 59 (Schl.-W. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-1101/75 1975, Bl. 59) Schlußwort des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) zum zentralen Führungsseminar (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1101/75, Berlin 1975, Blatt 59 (Schl.-W. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-1101/75 1975, Bl. 59)

Dokumentation Stasi Führungsseminar Schlußwort Erich Mielke MfS DDR Minister GVS 008-1101/75 1975; Schlußwort des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) zum zentralen Führungsseminar (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1101/75, Berlin 1975 (Schl.-W. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-1101/75 1975, Bl. 1-60).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und Weise die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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