Richtlinie für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet 1979, Seite 42

Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979, Seite 42 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 42); -42- 7.2. Maßnahmen hei Aktivitäten feindlicher Organe gegen IM Werden feindliche Aktivitäten gegen IM wahrgenommen oder sind sie auf Grund von operativen Handlungen bzw. besonderen Vorkommnissen zu erwarten, sind unverzüglich erste Maßnahmen einzuleiten, die eine weitere Enttarnung operativer Kräfte, Mittel und Methoden verhindern; es ermöglichen, die Zielstellung, den Charakter und das Ausmaß der feindlichen Aktivitäten zuverlässig zu erkennen. Solche Maßnahmen sind: die vorübergehende Einstellung der Realisierung des operativen Auftrages; die sofortige Information der Zentrale durch die IM und die Warnung der gefährdeten IM durch die Zentrale; die Einleitung intensiver operativer Selbstkontrollmaßnahmen durch alle gefährdeten IM sowie die Durchführung spezifischer Überprüfungskombina-t.ionen zur Klärung der Zielstellung, des Charakters und des Ausmaßes der feindlichen Bearbeitung; die Vernichtung bzw. Sicherung operativer Materialien entsprechend den Weisungen der Zentrale. Anzeichen für eine Bearbeitung der IM durch die feindlichen Abwehrorgane sind entsprechend den vorliegenden Weisungen der zuständigen Diensteinheit zu melden. Auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse über die Zielstellung, den Charakter und das Ausmaß einer feindlichen Bearbeitung ist durch die Zentrale zu entscheiden, ob die operative Arbeit der IM unter Einleitung angemessener Sicherheitsvorkehrungen fortgesetzt werden kann; die operative Arbeit des IM vorübergehend oder ständig einzustellen ist: die durch die feindliche Bearbeitung entstandene operative Situation offensiv zu nutzen ist; die IM aus dem Operationsgebiet zurückgezogen werden müssen. Es ist zu sichern, daß die Konspiration auch nach der Einstellung der operativen Arbeit gewahrt wird. Alle noch in Besitz der IM befindlichen operativen Dokumente und Materialien sind an die Zentrale zurückzuführen bzw. zu vernichten. Die operative Tätigkeit ist nach Möglichkeit zu verschleiern. Bei einer zeitweiligen Einstellung der operativen Arbeit (Konservierung) sind konkrete Festlegungen für die Wiederaufnahme der Verbindung zu treffen. Vor und unmittelbar nach der Wiederaufnahme der Verbindung sind intensive Überprüfungsmaßnahmen durchzuführen. 7.3. Maßnahmen bei vermuteter oder erkannter Donpelagententätigkeii Wenn im Ergebnis der Analyse der Sicherheitslage im Vorgang Unregelmäßigkeiten oder Widersprüche nicht zweifelsfrei geklärt werden können, muß mit der Möglichkeit einer Doppelagententätigkeit gerechnet werden. Der Verdacht auf Doppelagententätigkeit ist der dafür zuständigen Diensteinheit zu melden.;
Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979, Seite 42 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 42) Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979, Seite 42 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 42)

Dokumentation Stasi Richtlinie 2/79 Inoffizielle Mitarbeiter IM Operationsgebiet MfS DDR GVS ooo8-2/79 1979; Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 1-51).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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