Richtlinie für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet 1968, Seite 21

Richtlinie 2/68 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1002/68, Berlin 1968, Seite 21 (RL 2/68 DDR MfS Min. GVS 008-1002/68 1968, S. 21); GVS MfS 008-1002/68 3. Die Anleitung, Erziehung und Qualifizierung Inoffizieller Mitarbeiter Die Anleitung und Erziehung der Inoffiziellen Mitarbeiter hat diese zu befähigen, in die Zentren des Feindes einzudringen, konspirativ geheime Pläne, Dokumente und Informationen zu beschaffen, feindliche Verbindungen, Agenturen und Absichten aufzuklären, die Verbindung zur Zentrale zu halten und andere operative Aufgaben zu lösen. Die Anleitung, Erziehung und Qualifiziei'ung der IM hat ein festes Vertrauensverhältnis zu schaffen, den IM solche Eigenschaften wie Mut, Ausdauer, Standhaftigkeit, entschlossenes, diszipliniertes und konspiratives Handeln anzuerziehen und auf deren Basis die allseitige Ausnutzung der operativen Möglichkeiten zu garantieren. Von der Qualität der Anleitung und Erziehung der Inoffiziellen Mitarbeiter durch den operativen Mitarbeiter bzw. durch den Residenten oder Instrukteur hängt die Lösung der gestellten Aufgaben entscheidend ab. Ihr persönliches Vorbild ist hierbei von besonderer Bedeutung. Sie müssen die Fähigkeit besitzen, die operativen Aufgaben politisch und fachlich zu erläutern, konkrete Hilfe und Anleitung zu geben und eine systematische Kontrolle auszuüben. Sie müssen das Vertrauen der IM erwerben, sich kameradschaftlich und gleichzeitig korrekt verhalten, die IM für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben begeistern und diese zum selbständigen operativen Denken und Handeln im Rahmen der übertragenen Aufgaben erziehen. 3.1. Politisch-ideologische Erziehung Inoffizieller Mitarbeiter Die politisch-ideologische Arbeit ist das wichtigste Prinzip der Anleitung und Erziehung Inoffizieller Mitarbeiter. Durch die politisch-ideologische Arbeit werden die Inoffiziellen Mitarbeiter von der Notwendigkeit und Richtigkeit ihrer operativen Tätigkeit, ihres konkreten Einsatzes und der von ihnen in der Arbeit anzuwendenden Mittel und Methoden überzeugt. Sie hat ein festes Vertrauensverhältnis herzustellen, das dem Inoffiziellen Mitarbeiter die Gewißheit der Unterstützung und Solidarität in allen Situationen gibt. Die politisch-ideologische Anleitung und Erziehung schließt gleichzeitig die Formen und die Entwicklung der für die operative Arbeit notwendigen charakterlichen und moralischen Eigenschaften ein. Inhalt, Umfang und Methoden der politischen Anleitung und Erziehung werden von verschiedenen objektiven und subjektiven Faktoren bestimmt. Dazu gehören die konkrete operative Aufgabenstellung, die Grundlagen, die Art und Weise und die Methodik der Werbung, die soziale Herkunft und gesellschaftliche Stellung, der Bildungsstand, die politisch-ideologische Reife, die charakterlichen Eigenschaften, die Neigungen, Wünsche und Interessen des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters. Die sich in der Zusammenarbeit vollziehenden Veränderungen dieser Faktoren müssen rechtzeitig erkannt und in der Erziehungsarbeit beachtet werden. Im Prozeß der Zusammenarbeit ist die Einheit von politisch-ideologischer Bildung und Erziehung, allseitiger Sorge um den Menschen und der Anwendung von Mitteln und Methoden des moralischen und materiellen Anreizes zu verwirklichen. 21;
Richtlinie 2/68 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1002/68, Berlin 1968, Seite 21 (RL 2/68 DDR MfS Min. GVS 008-1002/68 1968, S. 21) Richtlinie 2/68 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1002/68, Berlin 1968, Seite 21 (RL 2/68 DDR MfS Min. GVS 008-1002/68 1968, S. 21)

Dokumentation Stasi Richtlinie 2/68 Inoffizielle Mitarbeiter IM Operationsgebiet MfS DDR GVS 008-1002/68 1968; Richtlinie 2/68 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1002/68, Berlin 1968 (RL 2/68 DDR MfS Min. GVS 008-1002/68 1968, S. 1-46).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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