Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 16

Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968, Seite 16 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 16);  daß die Informationen die festgestellten Tatsachen objektiv wiedergeben und überprüfbar sind. Die Auftragserteilung an den Gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit hat entsprechend seiner Einsatzrichtung für das Ministerium für Staatssicherheit und unter Berücksichtigung seiner Eignung und seiner Möglichkeiten zu erfolgen. Mit der Auftragserteilung ist gleichzeitig auf die Befähigung des Gesellschaftlichen Mitarbeiters für Sicherheit zur allseitigen Beurteilung der Lage seines Bereiches und zum Erkennen bestimmter, das Ministerium für Staatssicherheit interessierender Erscheinungen einzuwirken. Gleichzeitig sind mit ihm die Möglichkeiten zu beraten, wie er das Wissen anderer Personen abschöpfen kann, ohne daß diesen das operative Interesse erkennbar wird. * Operativ wichtige Hinweise, die vom Gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit gegeben werden, sind in der Regel von dem mit der Führung des Gesellschaftlichen Mitarbeiters für Sicherheit Beauftragten schriftlich festzuhalten. Uber die Arbeit des Gesellschaftlichen Mitarbeiters für Sicherheit, ihre Ergebnisse, sein Verhalten, seine Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit ist in größeren Zeitabständen eine Einschätzung vom operativen Mitarbeiter bzw. von dem mit der Führung Beauftragten zu fertigen. Gleichzeitig ist im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit zu prüfen, inwieweit dieser von seinen objektiven und subjektiven Voraussetzungen her den Anforderungen eines Inoffiziellen Mitarbeiters entspricht, der willens und bereit ist, bei gegebener Notwendigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter die Aufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit durchzuführen. Gleichfalls gilt es im Prozeß der Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, ständig nach perspektivvollen Kadern für das Ministerium für Staatssicherheit zu suchen und diese durch geeignete Aufgabenstellung und kadermäßige Aufklärung für die Einstellung in das Ministerium für Staatssicherheit vorzubereiten (Perspektivkader). Die Führung von Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit kann entsprechend der Bedeutung der zu lösenden Aufgaben durch einen operativen Mitarbeiter, Offizier im besonderen Einsatz, Inoffiziellen Mitarbeiter im besonderen Einsatz oder Führungs-IM erfolgen. Uber die zweckmäßigste Form der Führung ist durch den Vorgesetzten des operativen Mitarbeiters zu entscheiden. Sie bedarf einer gewissenhaften Einschätzung der Möglichkeiten des Zusammenwirkens unter Berücksichtigung indivi-;
Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968, Seite 16 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 16) Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968, Seite 16 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 16)

Dokumentation Stasi Richtlinie 1/68 Inoffizielle Mitarbeiter MfS DDR GVS 008-1001/68 1968; Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 1-46).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Straftatbestandes der landesverräterischen Agententätigkeit -unter exakter Beachtung der darin vorgenommenen Änderungen - gründlich zu prüfen, sind entsprechende Beweise zu sichern.

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