Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 34

Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958, Seite 34 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 34); - 34 - Außer den üblichen Methoden der Überprüfung bestehen diese u. a. in der periodisch erfolgenden Teilnahme des operativen Mitarbeiters an den Treffs zwischen Geheimen Hauptinformatoren und Geheimen Informatoren, in der Durchführung von Treffs des operativen Mitarbeiters mit den Geheimen Informatoren ohne Beisein des Geheimen Hauptinformators. Vom operativen Mitarbeiter ist dabei so vorzugehen, daß weder beim Geheimen Hauptinformator noch bei den Geheimen Informatoren Mißtrauen erweckt wird und die Zusammenarbeit Schaden erleidet. 4. Die Arbeit in der konspirativen Wohnung und mit dem Inhaber der konspirativen Wohnung a) Die Arbeit in der konspirativen Wohnung Auf Grund der großen Bedeutung der konspirativen Wohnung ist für die Sicherung und Erhaltung derselben die Beachtung folgender Grundsätze unumgänglich: Für die Zahl der inoffiziellen Mitarbeiter, mit denen in einer konspirativen Wohnung gearbeitet werden kann, ist die Lage der konspirativen Wohnung und der Wert der inoffiziellen Mitarbeiter entscheidend. In der Regel soll die konspirative Wohnung von 3 5 inoffiziellen Mitarbeitern benutzt werden. Bei wertvollen Geheimen Mitarbeitern und Geheimen Hauptinformatoren ist diese Zahl zur besonderen Sicherung dieser Personen auf 1 2 zu reduzieren. Neugeworbene und noch nicht überprüfte inoffizielle Mitarbeiter sind in der Regel nicht in einer konspirativen Wohnung zu treffen, dafür sind andere sichere .Trefforte festzulegen. Inoffizielle Mitarbeiter, die an der gleichen Sache bzw. Person arbeiten, müssen zur Vermeidung einer Dekonspiration in verschiedenen konspirativen Wohnungen getroffen werden. Die Einrichtung der konspirativen Wohnung muß weitgehendst der Mentalität der inoffiziellen Mitarbeiter entsprechen, die darin verkehren. Die inoffiziellen Mitarbeiter sind über das Verhalten beim Aufsuchen und Verlassen der konspirativen Wohnung eingehend zu instruieren. Der operative Mitarbeiter hat grundsätzlich eine ausreimende Zeit vor dem inoffiziellen Mitarbeiter die konspirative Wohnung ■ aufzusuchen, um den Zustand der konspirativen Wohnung auf evtl. Veränderungen zu überprüfen und den Anmarschweg der inoffiziellen Mitarbeiter zu beobachten. Auf dem Wege zur und von der konspirativen Wohnung sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten (Benutzung verschiedener Wege bzw. Fahrtmöglichkeiten,, Achtgeben auf verdächtige Personen usw.) Bei festgestellter Beobachtung in der Nähe der konspirativen Wohnung ist diese nicht aufzusuchen, sondern der Ersatztreff zu benutzen. Bei Verdacht der Dekonspiration sind Sicherungs- und Überprüfungsmaßnahmen einzuleiten. b) Die Zusammenarbeit mit dem Inhaber der konspirativen Wohnung Mit dem Inhaber der konspirativen Wohnung sind in bestimmten Abständen Aussprachen durchzuführen. Hierzu bieten sich günstige Gelegenheiten im Anschluß an die Treffs mit den inoffiziellen Mitarbeitern. Bei diesen Aussprachen sind Fragen der Sicherheit der konspirativen Wohnung, wie z. B. verdächtige Erscheinungen im Haus oder der Umgebung, Veränderungen unter den Hausbewohnern usw. zu behandeln. Der Inhaber der konspi-;
Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958, Seite 34 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 34) Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958, Seite 34 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 34)

Dokumentation Stasi Richtlinie 1/58 Inoffizielle Mitarbeiter MfS DDR GVS 1336/58 1958; Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 1-38).

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