Die Planung bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren 1987, Seite 3

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1987, Seite 3 (Lekt. Pln. Bearb. EV MfS DDR HA Ⅸ /87 1987, S. 3); BSTU 0090 Genosse Minister stellte der Linie IX bekanntlich die Aufgabe, auf der Grundlage der weiteren Erhöhungder Planmäßigkeit der Untersuchungsarbeit durch die Sicherung einer exakten Untersuchungsplanung, einen noch größeren Beitrag zur Lösung der Gesamtaufgaben des MfS zu leisten. Ijiese' Lektion stellt sich die Aufgabe heraus zuarbeit enwie'&r? ilaXIill 0 UlLUlöy eiiaui CU Cll Ciou O uciucu .l-/cauio u w J-x u. 1 * ‘ v' ' * - ' * ‘. /. v * - ;V:Vr 5eine Orientierung für die Planung - von Verdachtsprüf\mgshandlxm-':‘;.fv gen,'besonders' von Verdächtigenbefragungen,' gegeben; ;;Es wird. laus gegangen v.oii' „ v- ; , * - * \ .*Vjt Y' * V 'i . . 1 1 ■- ■ . V . ' . J jf'. ' ' v=n in ppt tanhekistischer TTntersuchunssarbeit' In den Mittelpunkt dieser Lektion werden praktische Fragen gestellt. Theoretische Aspekte werden nur-insofern behandelt, als sie zum Verständnis der praktischen Erfordernisse zur Planung bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren unbedingt notwendig sind Theoretische Grundlagen sind in.der von STELZER herausgegebenen "Sozialistischen Kriminalistik" Band 3/2, VEB Deutscher .Verlag der Wissenschaften, Berlin 1984, sowie im Lehrbuch "Die kriminalistische Untersuchungsplanung", MdI Publikationsabteilung, zusammengefaßt dargestellt und können dort nachgelesen werden. I;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1987, Seite 3 (Lekt. Pln. Bearb. EV MfS DDR HA Ⅸ /87 1987, S. 3) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1987, Seite 3 (Lekt. Pln. Bearb. EV MfS DDR HA Ⅸ /87 1987, S. 3)

Dokumentation: Die Planung bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1987 (Lekt. Pln. Bearb. EV MfS DDR HA Ⅸ /87 1987, S. 1-58).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verbunden sind. Die Zuführung kann- zwangsweise durchgesetzt werden, und zu ihrer Realisierung ist es zulässig, Räumlichkeiten zu betreten.

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