Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge 1976, Seite 49

Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976, Seite 49 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 49); -49- 099357 GVS MfS 008 TÖÜ77TT Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse hat die exakte Festlegung der konkreten Zielstellung der Zersetzung zu erfolgen. Entsprechend der festgelegten Zielstellung hat die gründliche Vorbereitung und Planung der Zersetzungsmaßnahmen zu erfolgen. In die Vorbereitung sind soweit notwendig unter Wahrung der Konspiration die zur Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges eingesetzten bzw. einzusetzenden IM einzubeziehen. Die Pläne zur Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen bedürfen der Bestätigung durch den Leiter der jeweiligen Haupt-/selbständigen Abteilung bzw. Bezirksverwaltung/Verwaltung. Pläne zur Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen gegen Organisationen, Gruppen, Gruppierungen oder einzelne Personen im Operationsgebiet, Personen in bedeutsamen zentralen gesellschaftlichen Positionen bzw. mit internationalem oder Masseneinfluß, sowie in anderen politisch-operativ besonders bedeutsamen Fällen sind mir bzw. meinem jeweils zuständigen Stellvertreter zur Bestätigung vorzulegen. Die Durchführung der Zersetzungsmaßnahmen ist einheitlich und straff zu leiten. Dazu gehört die ständige inoffizielle Kontrolle ihrer Ergebnisse und Wirkung. Die Ergebnisse sind exakt zu dokumentieren. Entsprechend der politisch-operativen Notwendigkeit sind weitere politisch-operative Kontrollmaßnahmen festzulegen und durchzuführen. 2.7. Das Herauslösen der IM aus der Bearbeitung Operativer Vorgänge 2.7.1. Ziele und Grundsätze des Herauslösens \ Mit dem Fierauslösen ist zu sichern, daß die Konspiration der im Operativen Vorgang eingesetzten IM gewährleistet wird und sie für die weitere Arbeit am Feind erhalten bzw. dafür noch bessere Möglichkeiten geschaffen werden; durch die Nutzung und Schaffung günstiger Umstände, Bedingungen oder Situationen der Feind nachhaltig von den IM abgelenkt wird und die Ursachen für die Entlarvung in vom MfS angestrebten Zusammenhängen sucht und findet; die Tatsache sowie die Art und Weise des Einsatzes der IM gegenüber den bearbeiteten Personen, ihrer Umgebung, den feindlichen Stellen sowie der Öffentlichkeit konspiriert und geheimgehalten wird und dadurch die persönliche Sicherheit der IM gewährleistet ist sowie ihr Vertrauen zum MfS weiter gefestigt wird. Das Herauslösen der IM ist in allen Operativen Vorgängen als eine ständige und offensive Aufgabenstellung anzusehen und durchzusetzen. Es ist so früh wie möglich vorzubereiten und zu planen.;
Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976, Seite 49 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 49) Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976, Seite 49 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 49)

Dokumentation Stasi Richtlinie 1/76 Operative Vorgänge (OV) MfS DDR 1976; Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 1-59).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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