Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge 1976, Seite 45

Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976, Seite 45 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 45); -45 - 090353 GVS MfS 008 - 100/76 in den Bezirksverwaltungen/Verwaltungen durch die Leiter der Abteilungen, Kreis-/Objektdienststellen bzw. deren Stellvertreter. Bei Operativen Vorgängen, die von einem übergeordneten Leiter persönlich angeleitet und kontrolliert werden, sind die Pläne von diesem zu bestätigen.- In politisch-operativ besonders bedeutsamen Fällen sind die Pläne mir bzw. meinem jeweils zuständigen Stellvertreter zur Bestätigung vorzulegen. Durch die straffe, einheitliche Leitung der Durchführung der operativen Kombinationen sind die ständige Einschätzung des Standes der Durchführung der jeweiligen operativen Kombination das ständige, effektive und reibungslose Zusammenwirken der beteiligten Kräfte und angewandten Mittel sowie die sichere Bewältigung evtl, auftretender Komplikationen zu gewährleisten. Die Ergebnisse der operativen Kombinationen sind gründlich auszuwerten. Es ist zu sichern, daß entstandene günstige Bedingungen zielstrebig und offensiv zur weiteren operativen Bearbeitung der verdächtigen Personen genutzt, Ursachen für Mißerfolge umfassend aufgedeckt und die erforderlichen Maßnahmen zu deren Überwindung durchgeführt werden. 2.5. Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden sowie die Einbeziphung von Kräften anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte zur Bearbeitung Operativer Vorgänge Die zielstrebige Bearbeitung Operativer Vorgänge erfordert im Zusammenhang mit dem Einsatz der IM und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem MfS zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden sowie die Nutzung der Möglichkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe. Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Ihr differenzierter Einsatz ist zweckmäßig mit dem Einsatz der IM zu kombinieren und besonders darauf zu richten, Voraussetzungen für den zielgerichteten und wirksamen Einsatz der IM zu schaffen; die von IM und mit anderen operativen Kräften, Mitteln und Methoden erarbeiteten Informationen zu überprüfen und zu vervollständigen; Beweise für die feindlichen Handlungen verdächtiger Personen zu erarbeiten. Bei Entscheidungen über ihren Einsatz ist auszugehen: von den politisch-operativen Erfordernissen unter Beachtung des Aufwandes im Verhältnis zu den zu erwartenden Ergebnissen; von den für den Einsatz dieser Kräfte, Mittel und Methoden jeweils geltenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen.;
Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976, Seite 45 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 45) Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976, Seite 45 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 45)

Dokumentation Stasi Richtlinie 1/76 Operative Vorgänge (OV) MfS DDR 1976; Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 1-59).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit dessen Stellvertreter, in den des Leiters der dessen Stellvertreter, vorhanden ist und durch telefonische Rücksprache die Bestätigung des Unterzeichnenden erfolgt . Diese mehrfache Absicherung der Entlassungen hat sich in der Untersuchungspraxis bewährt. Seine Aufgabenstellung besteht in der Überprüfung von den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt bekannt gewordenen Hinweisen auf möglicherweise vorliegende Straftaten dahingehend, ob der Verdacht einer Straftat vorliegt und zur Aufdeckung von Handlungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit den Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher stehen. Dabei sind vor allem die aufgabenbezogene Bestimmung, Vorgabe Übermittlung des Informationsbedarfs, insbesondere auf der Grundlage analytischer Arbeit bei der Realisierung operativer Prozesse, die Schaffung, Qualifizierung und der konkrete Einsatz operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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