Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge 1976, Seite 35

Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976, Seite 35 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 35); -35- 000343 GVS MfS 008 - 100/76 Einschränkung und Beseitigung der feindlichen Einwirkungsmöglichkeiten und der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände, insbesondere in politisch-operativen Schwerpunktbereichen. 5. Realisierung anderer erforderlicher politisch-operativer Maßnahmen zur Bearbeitung Operativer Vorgänge Der Einsatz der IM hat zur Lösung der zur Bearbeitung Operativer Vorgänge erforderlichen vielfältigen Aufgaben zu erfolgen, wie zur umfassenden Kontrolle der verdäch tigen Personen in ihren Bewegungsräumen (Arbeits-, Wohn- und Freizeitbereiche); Schaffung von Voraussetzungen für die Einführung von IM bzw. das Herausbrechen von Personen aus feindlichen Gruppen, für operative Legenden und Kombinationen; Ermöglichung des Einsatzes der operativen Technik, der kriminaltechnischen Mittel und Methoden, der operativen Beobachtung, der konspirativen Durchsuchung; Vorbereitung des Einsatzes von Expertenkommissionen, Beschaffung von Schriftstücken und anderen Dokumenten zu Beweiszwecken aus den verschiedensten Einrichtungen und Institutionen. f Auf der Grundlage dieser generellen Einsatzrichtungen sind die konkreten Einsatzrichtungen der jeweiligen IM zur Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen. Dabei sind die spezifischen Einsatzbedingungen und das zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben erforderliche Verhältnis der IM zu den verdächtigen Personen zu berücksichtigen. 2.3.2. Die Erarbeitung des Anforderungsbildes für die zur Bearbeitung Operativer Vorgänge einzusetzenden IM Zur erfolgreichen Bearbeitung Operativer Vorgänge sind an die einzusetzenden IM hohe Anforderungen zu stellen. Die IM müssen eine solche berufliche oder gesellschaftliche Position aufweisen und über solche spezifische Persönlichkeitsmerkmale verfügen, die für die zu bearbeitenden Personen von Interesse sind; in der Lage sein, sich unauffällig ins Blickfeld der zu bearbeitenden Personen zu bringen, zu ihnen Kontakt herzustellen und ihr Vertrauen zu erwerben; den zu bearbeitenden Personen möglichst geistig ebenbürtig oder überlegen sein; zuverlässig, ehrlich, mit Eigeninitiative und Ausdauer die ihnen übertragenen Aufgaben lösen; ausreichende und konkrete Kenntnisse über das Feindbild sowie über wesentliche Anforderungen an die zu klärenden Straftatbestände haben, mit den Grundregeln der Konspiration zur Bekämpfung des Feindes vertraut sein, die qualifizierte Arbeit mit operativen Legenden beherrschen und auf Überprüfungsmaßnahmen des Feindes richtig reagieren ;;
Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976, Seite 35 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 35) Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976, Seite 35 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 35)

Dokumentation Stasi Richtlinie 1/76 Operative Vorgänge (OV) MfS DDR 1976; Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 1-59).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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