Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge 1976, Seite 3

Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976, Seite 3 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 3);  o 000312 GVS MfS Gliederung Seite Präambel 7 1. Die zielstrebige Entwicklung Operativer Vorgänge 9 1.1. Die systematische, schwerpunktbezogene Erarbeitung von Aus- gangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung 9 1.2. Der qualifizierte Einsatz der IM und GMS zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge 11 V 1.2.1. Die Einsatzrichtungen der IM und GMS zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge 11 1.2.2. Die Intensivierung des Einsatzes der IM und GMS und die Gewinnung von IM 14 1.3. Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge 16 1.4. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen 16 1.4.1. Aufgaben bei der Durchführung der Treffs 17 1.4.2. Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs 18 1.4.3. Aufgaben der Auswerter " 19 1.5. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge 19 1.6. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge 21;
Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976, Seite 3 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 3) Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976, Seite 3 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 3)

Dokumentation Stasi Richtlinie 1/76 Operative Vorgänge (OV) MfS DDR 1976; Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 1-59).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist.

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