Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1985, Seite 1

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Anlage zum Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 1 (Anl. Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 1); Anlage 1 BStü 030235 WS MfS o022 - 462/85/VI Beispiele von Vorkommnissen in 3tVE und Untersuchungs- Haftanstalten des MdI zur Auswertung in den Diensteinheiten der Linie XIV des MfS I. Entweichen 1. Am 21. 3. 1985 in der Zeit von 00.55 Uhr bis 01.45 Uhr entwichen die Verhafteten Hans-Bodo G. und Klaus-Oürgen B. aus einer Untersuchungshaftanstalt. Das Entweichen aus der Untersuchungshaftanstalt erfolgte, in dem die Verhafteten die Gitterstabe durchsägten und über das Dach flüchteten. Die Entwichenen wurden am 21. 3. 1985, gegen 21.00 Uhr, durch eingesetzte Fahndungskräfte wieder festgenommen. 2. Am 22. 1. 1985 erhielt die Leitung einer StVE durch den Strafgefangenen F. die Mitteilung, daß der Strafgefangene Dieter G. - verurteilt wegen Terror, Gefangenenmeuterei, gesetzwidriger Vereinsbildung, Verbrecherischem Diebstahl u. a. zu 15 Oahren Freiheitsentzug, Haftende am 10. 4. 2000, da er im StrafVollzug wiederholt straffällig wurde - Vorbereitungen zum gewaltsamen Ausbruch getroffen hat. Der G. teilte dem F. wiederholt mit, daß er mit selbstgefertigten Schußgeräten Zivilangestellte und Angehörige der StVE nötigen wollte, ihm Uniform, 3argeld sowie Schlüssel zu überlassen, um die Sicherheitsbereiche der StVE überwinden zu können. In diese Handlungen wollte der G. außer den F. einen weiteren Strafgefangenen mit einbeziehen. \ Die Ernsthaftigkeit des Vorhabens beweisen die bei dem G. sichergestellten Beweismittel: - 2 Rohre (11 und 16 cm lang, Durchmesser 15 bzw. 5 mm), - ein Glasgefäß mit Flüssigkeit und einem Zündmechanismus , i . - Projektile für Federschußgeräte. 3. Am 8. 3. 1984,gegen 09.50 Uhr, entwich der Strafgefangene Heinz R. aus dem Außenarbeitskommando einer StVE. Der R. war mit 2 weiteren Strafgefangenen zu Reinigungsarbeiten in einem Kulturhaus eingesetzt und entwich durch ein Tollettenfenster. Nach ca. 7 Stunden konnte der R. im Rahmen der eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen festgenommen 'werden.;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Anlage zum Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 1 (Anl. Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 1) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Anlage zum Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 1 (Anl. Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 1)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅵ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985; Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985 (Anl. Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 1-11).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in den einzelnen Einrichtungen des fvollzuges Referat des Leiters der auf der Arbeitsberatung der НА mit den für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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