Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS 1985, Seite 23

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 23 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 23);  - - VV5 Mf3 o022 fi n n n o o \j ij J Ü rC t* 452/3 VH hexten, die aushilfsweise zum Einsatz gelangen, verfügen in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die. notwendige operative Einstellung Es sind in allen Diensteinheiten der Linie XIV die mit der Körper-durchs'uchung angestrebten Zielstellungen mit optimalen Ergebnissen zu erreichen ' Im folgenden soll, zu einigen werden, die im Zusammenhang m suchung zu beachten sind bzw. nung bedürfen Problemen Stellung genommen it der Körper- und Sachdureh-einer 'weiteren Vervolikomm- Es ist eine ten anderer Maßnahme am gesicherte Erkenntnis, daß auch in Kaftanstal-Staaten die Körperdurchsuchung als generelle Beginn der Aufnahme des Verhafteten durchge- führt wird. Sie ist in entsprechenden Gesetzen oder ande- ren rechtsverbindlichen Dokumenten verschiedener Staaten geregelt. So zum Beispiel in der UdSSR, CSSR, in Schweden und der BRD.1 ♦ 1 - "Personen, die inhaftiert werden, werden durchsucht, daktyloskopiert und fotografiert." (Artikel 7, Gesetz über die.Untersuchungshaft der UdSSR) - "Unter den im § 32 Abs. 3. der StPO angeführten Bedingungen wird bei dem Beschuldigten eine Körperdurchsuchung durchgeführt. Die Körperdurchsuchung, wie auch die Bewachung dabei, wird von Personen gleichen Geschlechts durchgeführt." (§ 15 Abs, 1 Untersuchungs- haftvollzugsordnung der CSSR) - "Der Verhaftete muß spätestens bei Eintreffen im Arresr durchsucht werden. Dabei ist alle Rücksicht zu beachten, die entsprechend den Umständen erforderlich ist. Mach Möglichkeit sollen Zeugen anwesend sein, Geld, 'Wertsachen, Legitimationen und solche Gegenstände, die Ordnung und Sicherheit gefährden, sind dem Verhafteten abzunehmen und gesondert auf zu bewahren-." (§ 3, Gesetz über die Behandlung Verhafteter und Festgenommener des Königreiches Schweden ,) - Sex oer nutnahnie weraen cxe Gerangenen uno ihre La c h e n s o r g i a x t x g c u t c n s u c n c Gefangener dürfen nur* lieber Gefangener nur fühl ist zu schonen." zugsOrdnung der BRD) . Bei der Durchsuchung männlicher Männer, bei der Durchsuchung weih- , Frauen anwesend sein. Das Schamge-(Nr. 51, Untersuchungshaftvoll-;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 23 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 23) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 23 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 23)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅱ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985; Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 1-48).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Inhalt beschriebener Zettel, der einer Kreisdienststelle übergeben wurde, von dieser auf der Grundlage des Gesetzes gemäß verwahrt werden.

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