Formen und Methoden der Zusammenarbeit der Abteilungen ⅩⅣ und Ⅸ als ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens 1983, Seite 6

Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983, Seite 6 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 6); 000007 £ WS JHS oOOl - 607/83 Die Notwendigkeit der'Zusammenarbeit ergibt sich daraus, daß beide Abteilungen für die Durchsetzung der Regelungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung verantwortlich sind. Hieraus ergeben sich mehrere Problemstellungen, die für beide Abteilungen zutreffen. Die Zusammenarbeit ist notwendig bei der Abstimmung politisch-operativer Maßnahmen, die sich bei der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens ergeben. ,.s zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Qrdnffifrtffys jeher heit .während der gesamten Zeit der Untergingshaft. bei der Durchsetzung der Bestimmder Untersuchungshaf tvollzugsordnung und der Hausordnung zur Gewährleistung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab en zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bei besonderen politisch-operativen Maßnahmen der Abteilung IX durch die Abteilung XIV. Die Bedeutung der Zusammenarbeit zynischen den Abteilungen XIV und IX ergibt sich aus den Wechselbeziehungen der eingeleiteten Maßnahmen und dem Verhalten der Verhafteten im Verwahrraum oder bei der Vernehmung durch die Abteilung IX. Die gegenseitige Information über Besonderheiten im Auftreten der Verhafteten ist ein wesentliches Moment, um beabsichtigten Handlungen der Verhafteten rechtzeitig durch geeignete politisch-operative Maßnahmen und richtiges Auftreten der Mitarbeiter der Abteilung XIV vorzubeugen.;
Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983, Seite 6 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 6) Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983, Seite 6 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 6)

Dokumentation: Formen und Methoden der Zusammenarbeit der Abteilungen ⅩⅣ und Ⅸ als ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens, Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock. Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 1-29).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Einsatzrichtung, der opera tiven Aufgabenstellung und den Einsatzbedingungen in unterschiedlichem Maße zu fordern und in der prak tischen operativen Arbeit herauszubilden. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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