Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes 1985, Seite 63

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 63 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 63); WS o014 - MfS-Nr. 346/85 63 2.7. Zur Unterschrift unter den Schlußbericht Der Schlußbericht ist von den Untersuchungsführer zu unterschreiben, der zun Zeitpunkt des Abschlusses mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens beauftragt ist. Es muß also Übereinstimmung' zwischen dem auf der Rückseite der Einleitungsverfügunc ausgewiesenen und dem in der Unterschrift unter dem Schlußbericht benannten Untersuchungsführer bestehen. Dieser trägt nicht nur die Verantwortung für die Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens, sondern auch für die Darstellung des Bearbeitungsergebnisses im Schlußbericht. Entsprechend Ziffer 9 des Beschlusses des Präsidums des Obersten Gerichts der DDR zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrsns vom 7. Februar 1973 besitzt der Schlußbericht den Charakter einer übergabeverfügung. Verfügungen zur Übergabe eines Ermittlungsverfahrens können im MfS jedoch nur durch den Leiter des Untersuchungsorgans und,wenn diese Befugnis delegiert wurde, durch den Leiter der Untersuchungsabteilung bzw. durch den mit der Wahrnehmung der Aufgaben betrauten Stellvertreter getroffen werden. Von diesem ist der Schlußbericht dann somit ebenfalls zu unterschreiben und zu bestätigen;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 63 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 63) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 63 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 63)

Dokumentation: Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 1-69).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ooeos Realisierung des sucherve kehr im Besuchergebäude Alfred-straße. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchung shaft und ihres Vollzuges im Staatssicherheit belegt eindeutig, daß der Untersuchungshaftvollzug nicht nur eine Angelegenheit der Linie sondern nahezu aller Linien und Diensteinheiten hat das vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Staatsverbrechen auszuräumen in ihrer Wirksamkeit zu paralysieren, die Verantwortung derg, Organe für vorbeugende Aktivitäten zu unterstützen und zu festigen.

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