Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes 1985, Seite 62

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 62 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 62); VV3 o014 - MfS-Nr. 346/85 62 anlaßton Maßnahmen aufzuführen und geeignete weitere Vorschläge für den Staatsanwalt oder das Gericht z. B. zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen der Straftat zu unterbreiten. Der Anhang zum Schlußbericht ermöglicht das Aufzeigen von über die Straftat hinausgehenden Problemen, die sachlich mit der Straftat im Zusammenhang stehen, jedoch nicht vom strafrechtlich relevanten Handeln des Beschuldigten erfaßt werden und somit nicht im "'./esentlichen Ermittlungsergebnis" zur Straftat im Schlußbericht darzustellen sind. Zum Beispiel: Anhang zum Schlußbericht Im Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wurden folgende Mängel und Mißstände in derElaktrowerkst-att des VEB WBK festgestellt: - Betriebsangehörigen ist es möglich, während der Arbeitszeit aus betriebseigenem Material Gegenstände zum privaten Gebrauch anzufertigen; - die diesbezüglich bestehenden betrieblichen Regelungen 'werden in der Regel nicht eingehalten, und es werden auch keine entsprechenden Kontrollen durchgeführt; - Schweißarbeiten werden von fast allen Arbei geführt, obwohl nur ein Arbeitskollege die” Berechtigungen hat. Es wird vorgeschlagen, den Betriebsdirektor mit der Beseitioung dieser Mängel und Mißstände zu beauflagen. tskollegen durchentsprechenden 900082;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 62 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 62) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 62 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 62)

Dokumentation: Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 1-69).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt.

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