Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes 1985, Seite 21

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 21 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 21); WS o014 - MfS-Nr. 346/85 21 Der Schlußbericht muß jedoch dem Staatsanwalt einen über die begangene Straftat geben. Er soll es dem St beim Aktenstudium ermöglichen, sofort - wesentliche Zusammenhänge zu erkennen - auf bestimmte strafrechtliche oder strafprozessuale oder untersuchungsmethodische Probleme, die im Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens Bedeutung erlangten, hinzuweisen und ihre mögliche Bedeutung für das weitere Strafverfahren einzuschätzen. In diesem Sinne bildet der Schlußbericht zugleich ein Kontroll- instrunent für den Staatsanwalt zur Erfülluno seiner Aufsichts-■ ■ - 1 ■ ■ " ■ ■ ■ - -.- ■ - - --- p-f lieh t im --Ei~mi-t-t-Lüne s ver f ahr-en. ------- ------------ In Realisierung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: - unter Berücksichtigung der konkreten Tatbestandsmerkmale der verletzten Strafrechtsnormen die sachlich richtige Wiedergabe des Ermittlungsergebnisses in be- und entlastenoer Hinsicht auf der Grundlage der in den Beweismitteln enthaltenen Informationen: - die Dokumentation, welche Beweismittel die getroffenen Feststellungen stützen; - die Gewährleistung einer kurzen, stilistisch klaren und übersichtlichen objektiven Darstellung des Sachverhaltes; Vermeidung von phrasenhaften, überspitzten oder verallgemeinernden und damit nicht objektiven Formulierungen; - das Aufzeigen von 'Widersprüchen und Beweislücken. überblick aat sanwalt 000041;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 21 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 21) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 21 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 21)

Dokumentation: Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 1-69).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit gefährdenen Handlungen führen. Der Untersuchungsführer muß deshalb in der Lage sein, Emotionen richtig und differenziert zu verarbeiten, sich nicht von Stimmungen leiten zu lassen, seine Emotionen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? ist unter den neuen Bedingungen - noch wesentlich stärker als bisher - die Grundfrage, die ent-scheidend die Effektivität unserer gesamten politischoperativen Arbeit beeinflußt und bestimmt.

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