Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 53

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 53 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 53); WS MvS 014 Q/1 C / O O o'- J/ oo B3tU 000055 Der Beschuldigte kann in diesem Zusammenhang belehrt werden, daß er das Recht hat, jederzeit seine Aussagen zu berichtigen und auch Korrekturen im Vernehmungsprotokoll vorzunehmen, Er kann auch auf das Beschwerderecht hingewiesen werden. Es kann weiterhin zweckmäßig sein, folgende Argumentation zur Bedeutung der Unterschrift zum Protokoll zu geben: Mit seiner Unterschrift bestätigt der Beschuldigte, daß die Vernehmung in der dargestellten Form verlaufen ist und daß dieser Verlauf im Protokoll richtig 'wiedergegeben ist. Die Unterschrift ist keine Bestätigung dafür, daß die Aussagen Wahr sind oder dokumentierte Vorhalte des Untersuchungsführers mit Unterschriftsleistung vom Beschuldigten als zutreffend anerkannt werden. o In der maschinenschriftlichen Ausfertigung sind diese Protokolle als Abschriften zu gestalten, Ihr Beweiswert ist darin gegeben, wenn von der entsprechenden Vernehmung eine Schallaufzeichnung gefertigt wurde. Machen Beschuldigte die Unterschriftsverweigerung nachträglich-rückgängig, ist das in entsprechender Form zu dokumentieren (Protokoll oder persönliche Niederschrift). In Abhängigkeit von der Gesamtsituation im Ermittlungsverfahren kann dem Beschuldigten eine nachträgliche Unterschrift’2 leistung verweigert werden. Wird die Unterschriftsleistung gestattet, so ist der Zeitraum für die Durchsicht und Unterschrift zu vermerken. Zum Beispiel: "Auf meine Bitte hin wurde mir heute in der Zeit von bis Uhr das Vernehmungsprotokoll vom erneut zur Durchsicht zw Verfügung gestellt. Ich bestätige heute mit meiner Unterschrift, daß das Vernehmungsprotokoll in allen Teilen meinen Aussagen entspricht und meine darin sinngemäß enthaltenen Worte richtig usw. wiedergegeoen wurden. Ort, Datum Unterschrift des Beschuldigten“;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 53 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 53) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 53 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 53)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Anordnung über die Befugnisse von zivilen Bewachungskräften zu er- folgen. Diese Befugnisse dürfen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit jedoch nicht wahrgenommen werden. Die Durchsuchung von Personen zwecks Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände von wesentlicher Bedeutung für die Lösung der operativen Aufgaben und Maßnahmen des Aufnahmeprozesses sind und auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung durch die Mitarbeiter der Linie anzufertigen Durohsuchungsprotokoll. In der Praxis des Untersuchungshaft Vollzuges hat es sich bewährt, wenn bestimmte Auffindungssituationen zusätzlich fotografisch dokumentiert werden.

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