Zu einigen praktischen Erfahrungen bei der Besuchsdurchführung - in Umsetzung der Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besuchsverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten des MfS - und sich daraus ergebene Schlußfolgerungen 1986, Seite 5

Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Edwin Buhse (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, o.D., o.O, o.J., ca. 1986 wg. Bez. DA 2/86, Seite 5 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986, S. 5); .5 SStU 000005 Die Besuche sollten möglichst von zwei Angehörigen beaufsichtigt werden. Bei Besuchen weiblicher Verhafteter erweist es sich als vorteilhaft, wenn eine Genossin daran teilnimmt. Durch die aufsichtsführenden Angehörigen ist während des Besuches ein Verhalten zu zeigen, daß dem Ansehen des Ministeriums für Staatssicherheit dient, einen positiven Eindruck bei dem Besucher hinterläßt und das Aussageverhalten des Verhafteten gegenüber dem Untersuchungsorgan nicht negativ beeinträchtigt. 2. Zu einigen praktischen Erfahrungen und Erkenntnissen bei der Besuchsdurchführunq mit Verhafteten Für die Gewährleistung eines den Zielen der Untersuchungshaft entsprechenden Besucherverkehrs ist bis zum rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens Verhafteter der Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie IX verantwortlich. Er hat mit dem Leiter: der zuständigen Abteilunq XIV zu vereinbaren,.wann der Besuchsverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung XIV zu überwachen ist. Die Besuchsgenehmigung und -den Termin des ersten Besuches Vertvaf.t.et.e r. mit ihren vFamilienangehörigen .vade rvnahes tehen-den Personen erteilt der Staatsanwalt bzw. das Gericht. Es ist Verhafteten gestattet, wenn vom Staatsanwalt bzw. vom Gericht keine andere Weisung erteilt wird, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von 30 Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern 1,3. und 1.4. der Dienstanweisung 2/86 aufgeführten Personenkreises zu empfangen.;
Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Edwin Buhse (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, o.D., o.O, o.J., ca. 1986 wg. Bez. DA 2/86, Seite 5 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986, S. 5) Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Edwin Buhse (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, o.D., o.O, o.J., ca. 1986 wg. Bez. DA 2/86, Seite 5 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986, S. 5)

Dokumentation Stasi Fachschulabschlußarbeit MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986; Zu einigen praktischen Erfahrungen bei der Besuchsdurchführung - in Umsetzung der Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besuchsverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten des MfS - und sich daraus ergebene Schlußfolgerungen, Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Edwin Buhse (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, o.D., o.O, o.J., ca. 1986 wg. Bez. DA 2/86 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986, S. 1-16).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft ernsthaft gefährdet werden. Es gab einzelne Vorkommnisse bei Vollzugsmaßnahmen, die bei genügender Wachsamkeit hätten verhindert werden können. Wachsende Aufgaben ergeben sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration schöpferisch anzuwenden, die Bereitschaft zu hohen physischen und psychischen Belastungen aufbringen sowie über geeignete berufliche, gesellschaftliche Positionen, Wohnortbedingungen, Freizeitbeschäftigungen verfügen.

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