Entwicklungstendenzen der Rechte des Verteidigers im Strafverfahren der DDR. Voraussetzungen und Möglichkeiten der offensiven Nutzung der Verteidigerrechte in Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden, um einen möglichst hohen politischen Nutzeffekt zu erzielen 1989, Seite 21

Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 21 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 21); 7V3 JHS O001-343/Ö9 häufiger Bedingungen hinreichend begründet Bosogea &u£ das gesamt© Strafverfahren der DDR verliert diese Aussage noch* mehr an Realitätssinn, denn insgesamt wurde und wird vergleichsweise wenig mit der Auferlegung von Bedingungen gearbeitet, weil bei der Bearbeitung von Straftaten der allgemeinen Kriminalität dazu in der Regel objektiv keine Hotwendigkeit besteht-* Die Behauptung, daß den beim Mt3 ©insitzenden Besöhuldigt en erst nach Abschluß der Ermittlungen eine Biete von Rechtsanwälten vorgclegt wird, entbehrt generell jeder Grundlage* Ebenso wie die Behauptung von der Akteneinsicht erst wenig© Sage vor der Haupt Verhandlung und die angeblich praktische Unmöglichkeit eines Rechtsanwaltssprochers während der Untersuchungshaft beim MfS* Der ehemalige DDR-Bürger Rechtsanwalt Dieter SRäl* sagte 1932 in einem Interview* "Das Recht auf Verteidigung wird beschnitten schon bei der Einleitung des ih?mittlimgsver£ahrens*n "Zwar wird nach § 61 StPO belehrt, der Beschuldigte kann aber praktisch nicht sofort mit einem Rechtsanwalt reden*" "Da der Postweg von der Uni ersuchungshax t aast alt zum Rechtsanwalt, besonders in kleinen Kreisstädten bis zu 14 Pago dauert, ist das Recht auf Verteidigung nur noch formal*" "Man köu&t© auch sagen, di© Rechtsanwaltschaft stelle eine Art demokratisches Deckmänt eichen für die Rechtsstaatlichkeit im realen Sozialismus der DDR dar 1") Auch GR&F beschränkt sich hier vorwiegend auf unzulässig© Verallgemeinerungen* Er schildert einseitig, daß das System der Beauftragung des Verteidigers schleppend ist und leitet daraus automatisch die Schlußfolgerung ab, wonach das Recht auf Verteidigung im Streif verfahren dar DDR nicht gewahrt ist* Diese Darstellung ist unv/issensohaftlich und entspricht nicht den tatsächlichen i’ätigkeitsmögliehkeiten der Verteidiger* T4 'Interview mit Rechtsanwalt Dieter GR/LP in der BRD, 1932, woitoro Angaben zur Quelle nicht bekannt;
Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 21 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 21) Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 21 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 21)

Dokumentation: Entwicklungstendenzen der Rechte des Verteidigers im Strafverfahren der DDR. Voraussetzungen und Möglichkeiten der offensiven Nutzung der Verteidigerrechte in Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden, um einen möglichst hohen politischen Nutzeffekt zu erzielen, Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 1-55).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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