Anforderungen an die qualifizierte Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshaftanstalt des MfS 1988, Blatt 39

Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 39 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 39); / - 39 ” BSiU 1 000039 WS JHS oOOI-508/SS Weiterer Widerstand ist durch zulässig© Mittel wirksam zu unterbinden. * Zulässig© Mittel sind diesbezüglich insbesondere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ohne oder mit Hilfsmitteln (Schlagstock, Fesselung, FÜhruuga-kette). Die Anwendung von Hilfsmitteln ist vorher aa-zudrohen. Sie sind nur so lange anzuwenden, bis der Zweck der Maßnahme erreicht ist. Die Bedingungen zur Anwendung der Hilfsmittel sind in der Dienstanweisung Nr. 1/86 exakt feetgelegi. * 2 b) Andere Gegenreaktionen Verhaftete**, wie z. B. Versuch des Versohluekens von Beweismitteln, Ablenkungsmanöver us. sind, entsprechend der Situation, mit geeigneten Mitteln und Methoden abzuwehren. Die Voraussetzung dafür bildet die konzentrierte Beobachtung des Verhafteten, das entsprechende Vorbereitetsein darauf und di© kritisch© Wertung aller Reaktionen, o) Die Gründlichkeit der Durchsuchung muß auch dann gewährt werden, wenn sich der Inhaftiert© (z. B. durch Krankheiten, Wunden, nicht durchgefUhrte Körperhygiene) oder sein© mitgefährten Sachen in einem ekelerregendem Zustand befinden. Beispiele belagen, daß Inhaftierte solche Zustände zum Versteck belastenden Materials bewußt nutzten, weil sie damit rechneten, daß unter diesen Umständen die Kontrolle vernachlässigt wird. 3.2. Einig© Grundsätze der Sicherung von aufgefundenen Beweismitteln. /- / Die Angehörigen der Unteraucruaagshaftanet alten. sichern in erster Linie Dienstanweisung Kr. 1 /So, WS MfS oOOo-l -t/86, S * 17 2 Ebenda, 3. 3k ff.;
Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 39 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 39) Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 39 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 39)

Dokumentation: Anforderungen an die qualifizierte Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshaftanstalt des MfS, Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 1-86).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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