Anforderungen an die qualifizierte Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshaftanstalt des MfS 1988, Blatt 26

Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 26 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 26); - 26 8StU 000026 VYS JHS OO01-50Ö/S8 rr Zwischenzeitlich Ubcrtrug/tpO!' Genoase Ministeriu seiner Dienstanweisung Nr. t/86 den Diensteinheite der Linie XIV die Befugnis zur Körper- und Saehdurohswo hung bei der Aufnahme bzw, der Entlassung Inhaftierter in die bzw. aus i der Untersuehungshaftanatalt. Bs heißt dort u. a.t Gegenstände, dis versteckt aufgefundcö erden sind nach kriminalistischen Erfordernissen za slebers, entsprechend ihrer Auffindungssituation in Sicherstellungs- protokollen zu protokollieren und danach der zuständigen 2 Diensteinheit der Linie IX zu übergeben,11 Das unterstreicht den Grundsatz, daß alle versteckt auf-gafundenen Gegenstände von hoher politisch operativer und meist auch strafprozessualer Relevanz sind. Es ist jedoch nicht zulässig, dies© Formulierung so auszulegen, als seien nur verstockt aufgefundon© Gegenstände nach kriminalistischen Erfordernissen zu sichern. Folgende Gründe sind dafür anzuführen5 - In Einaelfällen trugen Inhaftierte belastendes Material relativ offen bei sich, um von diesen Gegenständen abzulenken, sie harmlos rseteinen zu laaseu, - Boi anderen Inhaftierten führt© Leichtsinn dazu, daß sie Beweismittel nicht vorstockten. - Oft ist das eigentliche Versteck auch ein Beweismittel, (z, B. führte ein Inhaftiertor einen Radiorekorder offen mit, in dem ein raffiniert getarntes Versteck eingebaut war. Darin befanden sich Spionagomaterialion. Durch den * Dienstanweisung Nr. 1 /86, WS MfS oQ08~lU/86, S. 17 u, 6l 2 Dienstanweisung Nr. t/Öö, VVb Mio oööÖ-lk/86, S. 1?;
Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 26 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 26) Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 26 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 26)

Dokumentation: Anforderungen an die qualifizierte Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshaftanstalt des MfS, Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 1-86).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gosell-schaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren Eingeordnet in die Gesamtaufgaben Staatssicherheit zur vorbeugenden Vorhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den Beschuldigten nicht um Feinde oder sonstige Straftäter, sondern um solche Personen handelt - wie ich sie gerade anschaulich charakterisiert habe, dann ist das jeweilige Ermittlungsverfahren einzustellen.

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