Grundsätze und Erfahrungen zur Durchführung der politisch-operativen Abwehrarbeit in den Strafgefangenenarbeitskommandos der Linie ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit 1975, Seite 72

Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 72 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 72); - Blatt 72 GVS JHS 001-87/75 000073 nehmen die Aktivitäten unsererseits e'in,! die konkrete Hilfe bei den persönlichen Fragen, Sorgen und Problemen der IKP zum Inhalt haben und die, wie in der Diplomforschung erarbeitet werden konnte, einen echten und nachhaltigen Einfluß auf den Grad der gegenwärtigen und perspektivischen Zusammenarbeit hatten oder haben. Da jedoch die Realisierung dieser Probleme oft mit einem relativ hohen Zeit- und Kraftaufwand verbunden ist, sollte stets das konkrete Aufwand-' : Hutzen-Verhältnis beachtet werden. Ist einzuschätzen, daß der Nutzen der . Problemlösung erst in der Perspektive, das heißt nach Haftentlassung und Übergabe an eine andere operative Diensteinheit, liegt sollte bei der Entscheidung des Deiters stets vom Gesamtinteresse des MfS ausgegangen wer-,’den und gemeinsam mit der übernehmenden Diensteinheit der effektivste Weg gewählt werden. Auch auf diesem Gebiet liegen bereits eine Reihe positiver Erfahrungen vor. Bei IKP, die ehrlich und zuverlässig mit dem MfS Zusammenarbeiten, sind die Möglichkeiten der Strafaussetzung auf Bewährung gemäß § 349 der Strafprozeßordnung und § 55 des Strafvollzugö-und Wiedereingliederungsgesetzes voll auszuschöpfen. Das. Inaussichtstellen der vorzeitigen Entlassung ist dabei nicht nur als Nahziel im Interesse der Zusammenarbeit während dfer Zeit der Verbüßung des Strafvollzuges im Kommando zu betrachten, sondern wie die Praxis zeigt, oft eine solide Basis für- eine feste, zuverlässige konspjirative Zusammenarbeit mit der IKP nach der Haftentlassung als IM. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Bewährungszeit in Ausnahmefällen als Faustpfand zu nutzen, wenn der 'IM während dieser Zeit seinen Verpflichtungen gegenüber dem MfS nicht gerecht wird. Grundsatz bei allen Maßnahmen der persönlichen und individuellen Hilfe und Anerkennung ist, daß der tatsächliche, abrechenbare Nutzen für die operative Abwehrarbeit im Vordergrund aller Entscheidungen zur Unter- t i 1 Stützung der IKP stehen muß. ■: t . . 5.2.- Einige Probleme der Qualifizierun struierung der IKP-■ der Auftragserteilung und In-. Ein entscheidendes Kettenglied, bei der Intensivierung der Zusammenarbeit;
Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 72 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 72) Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 72 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 72)

Dokumentation: Grundsätze und Erfahrungen zur Durchführung der politisch-operativen Abwehrarbeit in den Strafgefangenenarbeitskommandos (SDAK) der Linie ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 1-155).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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