Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 195

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 195 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 195); - 195 - VVS OHS oOOl klasse und zum sozialistischen Staat entwickeln. In der DDR auch noch auf längere Sicht vorhandene Res tpos itionen der kleinen privaten Warenproduktion und des privaten. Eigentums an Produktionsmitteln können zu bestimmten individualistischen Denk- und Verhaltensweisen und entsprechenden Einstellungen führen. Bleiben solche Privateigentümer isoliert, werden sie nicht zielstrebig integriert und kontrolliert und gelingt es ihnen, zum Teil vorhandenen bürgerlichen Erwerbs- und Eigentums-sinn stark auszuprägen, d. h, damit auch in Gegensatz zum Sinn und Wesen des Sozialismus zu kommen, so können Konflikte mit der sozialistischen Gesellschaft entstehen. Koilektivbeziohungen und Einflüsse gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte sind im Bereich des privaten Eigentums in der Regel nicht vergleichbar mit denen sozialistischer Betriebe. Diese und andere Umstände lassen eine selbständige “unternehmerische" Tätigkeit oder die Arbeitsaufnahme in derartigen Betrieben als Auswaichreaktion vor den hohen gesellschaftlichen Anforderungen und einem bewußten Engagement für die sozialistische Gesellschaft bei bestimmten Personen als lukrativ erscheinen. Die empirischen Untersuchungen belegen, wenn Personen mit derartigen Interessen -wie einem auf bürgerlichem Verständnis beruhendem "sozialen Aufstieg" - auf durch die sozialistische Gesellschaft gesetzte Grenzen stoßen, Unzufriedenheit Platz greift und Konflikte entstehen können, deren Lösung durch den Gegner als im Kapitalismus möglich suggeriert wird. Ansatzpunkte für eine gezielte feindlich-negative Beeinflussung stellen auch solche Austauschverhältnisse zwischen Bürgern dar, wie sie für Privateigentümer charakteristisch sind. Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte 207/85 1 Vg1. Mielke, E„, Rede an der Parteihochschule "Karl Marx" beim ZK der SED, 16. November 1984, "Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit in Verwirklichung der Beschlüsse des X. Parteitages" sowie Forschungsergebnisse, a. a. 0., VVS OHS ,o001 - 241/83;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 195 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 195) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 195 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 195)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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