Zu einigen Grundfragen der politisch-operativen Tätigkeit der Linie ⅩⅣ des MfS und ihrer Zusammenarbeit mit der HA Ⅸ zur Sicherung des Strafverfahrens 1982, Seite 30

Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 30 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 30); W3-JHS 0001-314/82 Blatt 30 BS.tU 000030 4. Die we sent liehet en Aufgaben dar Linie XIV des Mfs zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuohungshaftanstalten Die ständige Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit ist ein Grunderfordemls zur Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufs des Untersuohungs-haftVollzuges und strafverfahrene, das zu Jeder Tages- und Nachtzeit, bei allen Maßnahmen des Vollzuges, bei Inhaftier-t enbewegungen außerhalb der Verwahrräume, bei Vorführungen zu Gerichten sowie bei Transporten Inhaftierter vorhanden und zu beachten ist. Primär geht es hierbei darum, einen gefahrlosen Zustand sowohl für die Durchführung dos Strafverfahrens, für die Vollzugseinriohtung sowie f ür das Leben und die Gesundheit der in diesem Bereich tätigen Mitarbeiter des MfS und anderer Personen zu garantieren. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Uhter-suohungshaf tans t alten beginnt bereits schon damit, daß bei - Übernahmen Fest genommener an Grenzübergangsstellen oder dem sozialistischen Ausland bzw. - Aufnahmen Inhaftierter in die Untersuohungshaftanstalten gründliche Körperdurohsuohangen und Durchsuchungen der mitgeführten Sachen und Gegenstände durohgeführt werden. Bei Festnahmen ist durch die verantwortlichen operativen Mitarbeiter zumindest zu sichern, daß Verhaftete vor der Übernahme durch unsere Mitarbeiter bzw, vor der Aufnahme in die UHA gründlich nach am Körper versteckten oder in Taschen befindlichen Waffen, Munition, Sprengmitteln und Giften durchsuoht werden, damit auf dem Transport zur und der Aufnahme in der UHA möglichen Terrorbandlungen, Suizid-;
Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 30 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 30) Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 30 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 30)

Dokumentation: Zu einigen Grundfragen der politisch-operativen Tätigkeit der Linie ⅩⅣ des MfS und ihrer Zusammenarbeit mit der HA Ⅸ zur Sicherung des Strafverfahrens, Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 1-52).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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