Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1985, Seite 40

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 40 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 40); 40 - WS MfS O022-462/35/VI 0ÖO218 - Verhaftete hatten in verschiedenen Untersuchungshaft-anstalten von Mitarbeitern in Rahmen unzulässiger Gespräche Informationen und andere Einzelheiten über diese selbst erlangt und selbige danach durch Androhung von entsprechenden Mitteilungen an Vorgesetzte zu erpressen veracht, um in einem Fall einen an einen Empfänger in der BRD gerichteten Brief zu befördern, Vergünstigungen verschiedener Art zu erwirken sowie weitere interessierende Mitteilungen über andere Verhaftete und Regimeverhältnisse zu erhalten, - In einem Fall war es einem Verhafteten durch raffiniertes Ausnutzen von Beobachtungsmöglichkeiten gelungen, disziplinwidrige Verhaltensweisen von Mitarbeitern der Untersuchungshaftanstalt festzustellen, was von ihm dazu ausgenutzt wurde, diese untereinander zu verunsichern sowie den zeitweiligen Zusammenschluß mit einem anderen Verhafteten in einem Verwahrraum zu fordern, - Es sind mehrere Fälle von Versuchen weiblicher Verhafteter bekannt, Mitarbeiter sexuell zu erregen und zu Intimkontakten zu veranlassen, womit offensichtlich Faustpfänder für die Durchsetzung weitergehender Forderungen geschaffen werden sollten. Mit den dargelegten vielfältigen Aktivitäten folgen die Verhafteten mehr oder weniger ausgeprägt auch bewußt den auf die politisch-ideologische Aufweichung und Zersetzung der Mitarbeiter des Untersuchungshaftvollzuges abzielenden Handlungsorientierungen des Gegners, wodurch er sich zugleich -als Bestandteil seines generellen Strebens - Möglichkeiten eines direkten Eindringens in den Mitarbeiterbestand des MfS erhoff t. Im vollen Umfang stimmen mit den Feindinteressen auch die Handlungen von Verhafteten überein', die durch die Anwendung von Gewalt, insbesondere von terroristischen Mitteln und Methoden charakterisiert und dadurch geeignet sind, im hohen Maße die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gefährden. Dazu sind vor allem Angriffe Verhaf-teter auf Mitarbeiter mit Gewaltanwendung und die Durchführuno --- ■ ., i , - - i - - ■ i - - - - - - . . von Ausbrüchen zu rechnen.;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 40 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 40) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 40 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 40)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅵ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985; Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 1-56).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu : Trotz Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; an ausgewählte Prüfungshandlungen sowie an die abschließenden Entscheidungen herausgearbeitet und begründet. Hierauf beruhend wurden von den Autoren Vorschläge zur Neukodifizierung der StrafProzeßordnung unterbreitet.

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