Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1985, Seite 6

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 6 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 6);  000184 WS MfS O022-462/85/VI erhaltenen Verhaltensorientierungen und Instruktionen. Es entspricht deshalb völlig seinen Zielen und Absichten, wenn die vom Feind zu diesem Zweck gegebenen Orientierungen sowie in Aussicht gestellten vielfältigen Unterstützungen vor allem bei jenen Verhafteten Resonanz finden, die sich auf der Basis ausgeprägter Feindschaft zur Begehung von Straftaten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts Ordnung entschlossen hatten beziehungsweise die, insbesondere seiner Menschenrechtsdemagogie folgend, für sich ein uneingeschränktes Recht des ungehinderten Veriassens der DDR in Anspruch nehmen. Von Letzteren werden unternommene feindlich-negative Aktivitäten zudem oftmals als "Wahrnehmung ihnen zustehender Rechte" beziehungsweise als "Notwendigkeiten zur Durchsetzung der Menschenrechte in der DDR" deklariert. So waren von den im Zeitraum von 1978 bis einschließlich 1982 durch die Linie IX des MfS bearbeiteten Ermittlungsverfähren " ' -ca 20 % der Personen wegen des Verdachts der Begehung . von Staatsverbrechen und ' - ca. 50 % der Personen wegen des Verdachts der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts sowie strafrechtlich relevanter Handlungen im Zusammenhang mit Versuchen des Erreichens der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin verhaftet worden. v,-,.r ; Zunehmend erreicht der Gegner durch die Gesamtheit seiner Einflüsse auch entsprechende 'Wirkungen bei Personen, gegen die Ermittlungsverfahren wegen der Begehung bzw. wegen der erneuten Begehung von operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden bzw. die wegen wiederholter Durchführung von Straftaten der allgemeinen Kriminalität Freiheitsstrafen in Strafvollzugseinrichtungen verbüßen.;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 6 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 6) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 6 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 6)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅵ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985; Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 1-56).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen unverzüglich zu melden sowie umfassend aufzuklären und zu überprüfen. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchfüurung der Untersuchungshaft ?r. Ordnungs- und Veraaltonsregeln für Verhaftete - Hausordnung - Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit Geheime Verschlußsache - RataizicL.

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