Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 188

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 188 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 188); . 188 - WS OHS oOOl - 25*7/83 Oabei ist davon auszugehen, daß die sogenannten Eingaben und ihre Verbreitung in vielfältiger Hinsicht die Tatbestands-näßigkeit des § 214 Absatz 1 StGB “in einer die öffentliche Ordnung gefährdenden '.Veise eine Mißachtung der Gesetze bekundet oder zur Mißachtung der Gesetze auffordert" erfüllt. Dazu gehören solche Vorgehensweisen wie - die Unterstellung, daß Gesetze verfassungswidrig zustande-gekonoen seien (zum Beispiel das Wehrdien3tgesetz ohne breite Volksaussprache); - die Behauptung, die Politik der Regierung der DDR stehe nicht mit der Verfassung in Übereinstimmung; *. das Stellen der provokativen Forderung zur Veränderung gesetzlicher Normen und das Begründen derselben mit unrichtigen Unterstellungen; - das demonstrative Ablehnen staatlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Verteidigungsfähigkeit der DDR sowie in Wahrnehmung internationaler Verpflichtungen; - das vorsätzliche Verletzen ordnungsrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung der "Eingabe" (zum Beispiel Anfertigung von Vervielfältigungen ohne staatliche Genehmigung1 oder Durchführung von unangemeldeten Zusammenkünften, um andere Personen zur Unterschriftsleistung zu veranlassen). Auf der Grundlage des § 214 Absatz 1 StGB können wirksame Maßnahmen gegen die Initiatoren derartiger Handlungen durchgesetzt, gefertigte Exemplare der Schriften sichergestellt und eingezogen, weitere Unterschriftensammlungen verhindert sowie auf Unterschriftsleister im Rahmen von Befragungen oder Zeugenvernehmungen ein erzieherischer und disziplinierender Einfluß genommen werden. 1 Vgl. § 1 Anordnung über das Genehmigungsverfahren für die Herstellung von Druck- und Vervielfältigungserzeugnissen i.d.F. der АО Nr. 2 vom 25. 3. 1975, GBl. I Nr. 16 S. 307 2 Vgl. §§ 1 Abs. 1 und 4, 3 Abs. 1 Verordnung über die Durchführung von Veranstaltungen, GBl. I Nr. 24 S, 235 . шЫлі Штшятѵтт Kopie AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 188 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 188) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 188 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 188)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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