Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 118

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 118 (VOBl. Bln. 1945, S. 118); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 10. 16. Oktober 1945 I. Bekanntmachungen der Alliierten Gesetz Nr. 2 des Alliierten Kontrollrates: Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen Der Kontrollrat verordnet wie folgt: Artikel I 1. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, ihre Gliederungen, die ihr angeschlossenen Verbindungen und die von ihr abhängigen Organisationen einschließlich der halbmilitärischen Qrganisationen und aller anderen Nazieinrichtungen, die von der Partei als Werkzeuge ihrer Herrschaft geschaffen wurden, sind durch vorliegendes Gesetz abgeschäfft und für ungesetzlich erklärt. 2. Diejenigen Naziorganisationen, die auf der Liste im Anhang aufgeführt sind, oder solche, die außerdem zusätzlich bezeichnet werden sollten, sind ausdrücklich aufgelöst. 3. Die Neubildung irgendeiner der angeführten Organisationen, sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen, ist verboten. Artikel II Jegliche Immobilien, Einrichtungen, Fonds, Konten, Archive, Akten und alles andere Eigentum der durch vorliegendes Gesetz aufgelösten Organisationen sind beschlagnahmt. Die Beschlagnahme wird durch die Militärbefehlsstellen vorgenommen; allgemeine Richtlinien über die Verteilung des beschlagnahmten Eigentums werden durch den Kontrollrat gegeben. Artikel III Solange das erwähnte Eigentum nicht tatsächlich unter die Kontrolle der Militärbefehlsst.ellen gestellt ist, werden sämtliche Offiziere und alles andere Personal, einschließlich der Versal tungsbeamten und aller anderen Personen, die für dieses Eigentum haftbar sind, persönlich dafür verantwortlich gemacht, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Eigentum in unberührtem Zustand zu erhalten und alle Befehle der Militärbefehlsstellen auszuführen, die dieses Eigentum betreffen. Artikel IV Jeder, der irgendeiner Bestimmung des vorliegenden Gesetzes zuwiderhandelt, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus. Ausgefertigt in Berlin, 10. Oktober 1945. Aufruf des Oberbürgermeisters der Stadt Berlin Haltet Preisdisziplin Gegen Preistreiberei und willkürliche Preiserhöhungen Angesichts eines vielfach festzustellenden Einbruchs in die Preisdisziplin hat sich der Magistrat der Stadt Anhang zum Gesetz Nr. 2 AuflösungundLiquidierungder Naziorganisationen 1. Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei! 2. Partei-Kanzlei( 3. Kanzlei des Führers der NSDAP; 4. Auslandsorganisation; 5. Volksbund für das Deutschtum im Ausland; 6. Volksdeutsche Mittelstelle; 7. Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums; 8. Reichsorganisationsleiter der NSDAP; 9. Reichsschatzmeister der NSDAP; 10. Beauftragter des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP; 11. Reichspropagandaleiter der NSDAP; 12. Reichsleiter für die Presse und Zentralverlag der NSDAP (Eher-Ver-lag); 13. Reichspressechef der NSDAP; 14. Reichsamt für das Landvolk; 15. Hauptamt für Volksgesundheit; 16. Hauptamt für Erzieher; 17. Hauptamt für Kommunalpolitik; 18. Hauptamt für Beamte; 19. Beauftragter der NSDAP für alle Volkstumsfragen; 20. Rassenpolitisches Amt der NSDAP; 21. Amt für Sippenforschung; 22. Kolonialpolitisches Amt der NSDAP; 23. Außenpolitisches Amt der NSDAP; 24. Reichstagsfraktion der NSDAP; 25. Reichsfrauenführung; 26. NSD-Ärztebund; 27. Hauptamt für Technik; 28. NS-Bund Deutscher Technik; 29. NS-Lehrerbund; 30. Reichsbund der Deutschen Beamten; 31. Reichskolonialbund; 32. NS-Frauenschaft; 33. NS-Reichsbund Deutscher Schwestern; 34. Deutsches Frauenwerk; 35. Reichsstudentenführung; 36. NSD-Studentenbund; 37. Deutsche Studentehschaft; 38.NSD-Dozentenbund;39.NS-Rechtswahrerbund; 40. NS.-Altherrenbund der Deutschen Studenten,- 41. Reichsbund Deutsche Familie; 42. Deutsche Arbeitsfront; 43. NS-Reichsbund für Leibesübungen; 44. NS-Reichskrieger-bund; 45. Reichskulturkammer; 46. Deutscher Gemeindetag; 47. Geheime Staatspolizei; 48. Deutsche Jägerschaft; 49. Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik; 50. Reichsausschuß zum Schutze des deutschen Blutes; 51. Winterhilfswerk; 52. Hauptamt für Kriegsopfer;: 53. NSKOV (NS-Kriegsopferversorgung); 54. SA (Sturmabteilungen), einschließlich der SA-Wehrmann-schaften; 55. SS (Schutzstaffeln), einschließlich der Waffen-SS und des SD (Sicherheitsdienstes), sowie aller Dienststellen, die Befehlsgewalt über die Polizei und SS haben; 56. NSKK (NS-Kraftfahrerkorps),- 57. NSFK (NS-Fliegerkorps); 58. HJ (Hitler-Jugend), einschließlich der angeschlossenen Organisationen; 59. RAD (Reichsarbeitsdienst); 60. OT (Organisation Todt); 61. TENO (Technische Nothilfe); 62. NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt). Berlin veranlaßt gesehen, im Interesse der Bevölkerung zur Wahrung geordneter Zustände ein Preisamt zu errichten. Die Bildung des Preisamtes erfolgt auf demokratischer Grundlage im Zusammenwirken des Magistrats und der Gewerkschaften als Vertreter der Verbraucher. Der Magistrat wird jedem Versuch entgegentreten, bei der heutigen Mangellage auf vielen Gebieten durch II. Bekanntmachungen des Magistrats Allgemeines;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 118 (VOBl. Bln. 1945, S. 118) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 118 (VOBl. Bln. 1945, S. 118)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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