Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 607

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 607 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 607); Gesetzblatt Teil I Nr. 64 Ausgabetag: 23. Dezember 1974 607 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz) - SVWG - vom 19. Dezember 1974 §1 Das Gesetz vom 12. Januar 1968 über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz) SVWG (GBl. I Nr. 3 S. 109) wird gemäß der Anlage geändert. §2 Der Minister der Justiz wird beauftragt, den Text des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben in der durch dieses Gesetz geänderten Fassung im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntzumachen. §3 Dieses Gesetz tritt am 1. April 1975 in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am neunzehnten Dezember neunzehnhundertvierundsiebzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den neunzehnten Dezember neunzehnhundertvierundsiebzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Anlage zu vorstehendem Gesetz 1. §§ 15 bis 19 SVWG erhalten folgende neue Überschrift und § 15 SVWG folgende Fassung: „Vollzug der Freiheitsstrafe und der Arbeitserziehung § 15 (1) Der Vollzug der Freiheitsstrafe ist in einer erleichterten, einer allgemeinen, einer strengen oder in einer verschärften Vollzugsart durchzuführen. Der Vollzug der Arbeitserziehung ist in der allgemeinen oder in der strengen Vollzugsart durchzuführen. (2) Die Vollzugsarten unterscheiden sich nach der Art der Unterbringung der Strafgefangenen, ihrer Beaufsichtigung und Bewegungsfreiheit im Strafvollzug. Damit sind unterschiedliche Ordnungs- und Disziplinarbestimmungen, unterschiedliche Vergütungen der Arbeitsleistungen, Unterschiede im Umfang der persönlichen Verbindungen sowie eine differenzierte Mitwirkung der Strafgefangenen am Er-ziehungsproz'-ß verbunden. (3) Zu Freiheitsstrafe Verurteilte sind von den zu Arbeitserziehung Verurteilten innerhalb der Vollzugsart zu trennen. (4) Weitere Trennungen können zur Erhöhung der Wirksamkeit des Strafvollzuges vorgenommen werden. (5) Wurde eine Strafaussetzung auf Bewährung widerrufen, ist der Vollzug der Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung in der Vollzugsart fortzusetzen, in der diese Strafe vor der Gewährung der Strafaussetzung auf Bewährung vollzogen wurde. (6) Wurde eine Verurteilung auf Bewährung widerrufen oder eine Geldstrafe in Freiheitsstrafe umgewandelt, hat der Vollzug der Freiheitsstrafe nach den Grundsätzen der §§ 16 bis 19 zu erfolgen. Lag der umgewandelten Freiheitsstrafe eine zusätzlich zu einer Strafe mit Freiheitsentzug ausgesprochene Geldstrafe zugrunde, ist die Freiheitsstrafe in der gleichen Vollzugsart zu vollziehen wie die Hauptstrafe. (7) Sind mehrere Freiheitsstrafen oder Freiheitsstrafe und Arbeitserziehung nebeneinander zu vollziehen, ist der gesamte Vollzug in der nach den §§ 16 bis 19 schwereren Vollzugsart durchzuführen.“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, die Auswahl geeigneter operativer Methoden, vor allem zur offensiven Einflußnahme auf Personen Personengruppen, ein vertretbares Verhältnis von Aufwand und Nutzen.

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