Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 146

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 146 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 146); 146 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 29. März 1974 des Betriebes. Ist der Vergütungsberechtigte Vorsitzender einer sozialistischen Genossenschaft oder Mitglied des Vorstandes, so bedarf die Höhe der Vergütung der Zustimmung der Mitgliederversammlung. (3) Der Anspruch auf Vergütung für ein industrielles Muster kann während der Dauer eines Verfahrens zur Nichtigerklärung oder während eines Rechtsstreites über die Urheberschaft an einem industriellen Muster nicht durchgesetzt werden. §4 Vergütung nach Umwandlung eines Patentes Bei Umwandlung eines Patentes in einen Urheberschein sind durch Betriebe an den Patentinhaber bereits geleistete Zahlungen auf eine Vergütung anzurechnen. §5 Vergütung bei Übergabe an andere Staaten und bei Überweisung einer Vergütung aus anderen Staaten (1) Erhält ein staatliches oder wirtschaftsleitendes Organ oder ein Betrieb durch die Übergabe eines industriellen Musters, für das in der Deutschen Demokratischen Republik ein Urheberschein erteilt wurde, von einem anderen Staat einen Erlös oder einen Anteil an einem für ein gemeinsames industrielles Muster erzielten Erlös, dann hat der Vergütungsberechtigte Anspruch auf Zahlung einer leistungsgerechten Vergütung in Mark, die aus diesem Erlös zu zahlen ist. (2) Wird für ein industrielles Muster kein Erlös erzielt, sondern wird von einem Organ, einem Betrieb oder einer Einrichtung eines anderen Staates für ein industrielles Muster eine Vergütung an ein staatliches oder wirtschaftsleitendes Organ oder einen Betrieb der Deutschen Demokratischen Republik überwiesen, dann hat der Vergütungsberechtigte Anspruch auf Zahlung dieser Vergütung in Mark. (3) Erfolgt die Übergabe eines industriellen Musters unentgeltlich, und ist der andere Staat nicht zur Überweisung einer Vergütung verpflichtet, so ist an den Vergütungsberechtigten durch das übergebende staatliche oder wirtschaftsleitende Organ oder, falls die Übergabe durch einen Betrieb erfolgt, durch den übergebenden Betrieb eine einmalige Vergütung in Mark unter Berücksichtigung der Bedeutung des industriellen Musters und einer in der Deutschen Demokratischen Republik festzusetzenden Vergütung zu zahlen. §6 Vergütung bei Lizenzvergabe an Partner außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik (1) Ist einem Ursprungsbetrieb in einem anderen Staat ein Schutzrecht erteilt worden und wird für das industrielle Muster eine Lizenz vergeben, so erhält der Vergütungsberechtigte eine Vergütung in Mark. Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch den Lizenzgeber aus den erzielten Einnahmen. (2) Eine Vergütung gemäß Abs. 1 kann auch dann gezahlt werden, wenn für ein industrielles Muster, für das ein Urheberschein erteilt wurde, eine Lizenz an Partner eines Staates vergeben wird, in dem das industrielle Muster nicht geschützt ist. (3) Die Absätze 1 und 2 finden auch Anwendung bei einem Lizenzaustausch oder dem Verkauf eines Schutzrechts, einer Schutzrechtsanmeldung oder des Rechts auf Erwerb eines Schutzrechts sowie in Fällen von Schadensersatzzahlungen wegen widerrechtlicher Benutzung. §7 Besonderheiten zur Höhe der Vergütung (1) Die Höhe der gemäß § 5 Abs. 1 oder gemäß § 6 zu zahlenden Vergütung ist nach den in der Anlage genannten Kriterien festzusetzen. Sie beträgt bis zu 20 % des unmittelbar auf das industrielle Muster entfallenden Erlöses. Sie kann bis auf 40 % erhöht werden, wenn die Bedeutung des industriellen Musters für die sozialistische Gesellschaft das rechtfertigt. Erhöhungen über 20 % bedürfen der1 Zustimmung des übergeordneten Organs des die Vergütung zahlenden Organs oder Betriebes sowie des Amtes für industrielle Formgestaltung. (2) Mit den Vergütungen gemäß §§ 5 und 6 darf unter Anrechnung der für die Benutzung eines industriellen Musters in der Deutschen Demokratischen Republik gezahlten Vergütungen der Höchstbetrag von 30 000 M nicht überschritten werden. Deshalb ist die Zahlung dieser Vergütungen nur in Abstimmung mit dem Ursprungsbetrieb vorzunehmen. §8 Zahlungsfristen (1) Die Vergütung für ein industrielles Muster ist innerhalb einer Frist von 2 Monaten vom Tage des Beginns der Benutzung an gerechnet zu zahlen. Erfolgt die Benutzung bereits vor der Erteilung eines Urheberscheines, so ist die Vergütung innerhalb einer Frist von 2 Monaten von dem Tage an gerechnet zu zahlen, an dem der Zahlungspflichtige Kenntnis von der Erteilung des Urheberscheines erlangt. (2) Ist für die Vergütung eine Zustimmung erforderlich, so ist die Vergütung innerhalb einer Frist von 2 Monaten vom Tage des Einganges der Zustimmung beim Zahlungspflichtigen an gerechnet zu zahlen. (3) Vergütungen gemäß § 5 Absätze 1 oder 2 oder gemäß § 6 sind innerhalb einer Frist von 2 Monaten vom Tage des Einganges der durch den Partner in einem anderen Staat erfolgten Überweisung an gerechnet zu zahlen. (4) Vergütungen gemäß § 5 Abs. 3 sind innerhalb einer Frist von 2 Monaten vom Tage der Übergabe des industriellen Musters an andere Staaten an gerechnet zu zahlen. (5) Nach dem Ablauf von Zahlungsfristen sind die zu zahlenden Vergütungsbeträge entsprechend dem für Sparguthaben in der Deutschen Demokratischen Republik geltenden Zinssatz zu verzinsen. §9 Finanzierungsquellen Vergütungen sind von den Betrieben aus dem Fonds Wissenschaft und Technik, aus Erlösen gemäß § 5 Abs. 1, aus Einnahmen bei Lizenzvergaben gemäß § 6 oder, wenn diese Finanzierungsquellen nicht gegeben sind, aus planbaren Kosten zu finanzieren. §10 Rückzahlung Vergütungen und Zinsen, die durch eine schuldhafte rechtswidrige Handlung erlangt wurden, sind zurückzuzahlen. §11 Verjährung (1) Der Anspruch auf Vergütung und auf Zinsen verjährt nach Ablauf von 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am ersten Tag des Jahres, das dem Jahr folgt, in dem der Anspruch fällig geworden ist.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 146 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 146) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 146 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 146)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur massenhaften Erzeugung und - Ausprägung feindlich-negativer Einstellungen und zur Inspirierung und Organisierung feindlich-negativer Handlungen. Das spontan-anarchische Wirken des Imperialistischen Herrschaftssystems und seine Rolle für. das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Der Begriff der inneren dient dem Ziel, vorhandene feindliche, negative und unzufriedene Kräfte zum poiitisch-organisatorisohen Zusammenschluß zu inspirieren Vorhandensein eines solchen Zusammenschlusses in den sozialistischen Staaten antisozialistische Kräfte zur Schaffung einer inneren Opposition und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit zu fördern und zu aktivieren. VgT. Mielke,E., Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der Partei am Mielke, Kompromissloser Kampf gegen die Feinde des Friedens und des Sozialismus. Zum Jahrestag Staatssicherheit der Neues Deutschland. Axen, Aus dem Bericht des Politbüros an das Zentralkomitee der Partei Tagung des der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des der mit den, Sekretären der Kreisleitungen, Dletz Verlag, Broschüre, Seite. Der Begriff Mitarbeiter Staatssicherheit umfaßt hier auch Angehörige des Wachregiments Staatssicherheit ,rF.

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