Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 92

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 92 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 92); 92 Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 4. März 1974 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammensetzung der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen vom 25. Februar 1974 Entsprechend den Vorschlägen der 11. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands wird auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 des Wahlgesetzes vom 31. Juli 1963 in der Fassung vom 17. Dezember 1969 (GBl. I 1970 Nr. 1 S. 2) beschlossen: 1. Für die Kreistage werden gewählt: in Kreisen mit einer Bevölkerungszahl bis zu 50 000 Einwohnern bis zu 70 000 Einwohnern bis zu 100 000 Einwohnern über 100 000 Einwohner 54 bis 66 Abgeordnete 66 bis 78 Abgeordnete 78 bis 102 Abgeordnete 102 bis 144 Abgeordnete 2. Für die Stadtverordnetenversammlungen in den Stadtkreisen werden gewählt: in Städten mit einer Bevölkerungszahl bis zu 50 000 Einwohnern bis zu 70 000 Einwohnern bis zu 100 000 Einwohnern bis zu 200 000 Einwohnern bis zu 500 000 Einwohnern über 500 000 Einwohner 57 bis 107 Abgeordnete 69 bis 125 Abgeordnete 82 bis 150 Abgeordnete 107 bis 200 Abgeordnete 150 bis 225 Abgeordnete 175 bis 250 Abgeordnete 3. Für die Stadtbezirksversammlungen werden gewählt: in Stadtbezirken mit einer bis zu 50 000 Einwohnern bis zu 70 000 Einwohnern bis zu 100 000 Einwohnern über 100 000 Einwohner Bevölkerungszahl 57 bis 69 Abgeordnete 69 bis 82 Abgeordnete 82 bis 107 Abgeordnete 107 bis 150 Abgeordnete 4. Für die Stadtverordnetenversammlungen von kreisangehörigen Städten und die Gemeindevertretungen werden gewählt: in Städten und Gemeinden bis zu 200 Einwohnern bis zu 500 Einwohnern bis zu 1 000 Einwohnern bis zu 2 000 Einwohnern bis zu 5 000 Einwohnern bis zu 10 000 Einwohnern bis zu 20 000 Einwohnern bis zu 40 000 Einwohnern über 40 000 Einwohner mit einer Bevölkerungszahl 9 bis 15 Abgeordnete 11 bis 18 Abgeordnete 15 bis 23 Abgeordnete 20 bis 25 Abgeordnete 25 bis 30 Abgeordnete 30 bis 35 Abgeordnete 35 bis 45 Abgeordnete 45 bis 55 Abgeordnete 66 bis 78 Abgeordnete 5. Die Wahl der Nachfolgekandidaten regelt sich nach § 39 Abs. 2 der Wahlordnung. Berlin, den 25. Februar 1974 Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler Erlaß zur Änderung des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Wahlen zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (W ahlordnung) vom 25. Februar 1974 Zur Änderung der Wahlordnung vom 31. Juli 1963 (GBl. I Nr. 8 S. 99) in der Fassung vom 2. Juli 1965 (GBL I Nr. 11 S. 143) wird beschlossen: §1 Der § 14 Abs. 3 der Wahlordnung erhält folgende Fassung: „(3) Gemeinden mit weniger als 3 000 Einwohnern bilden für die Wahl der Gemeindevertretungen einen Wahlkreis.“ Berlin, den 25. Februar 1974 Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik §2 Die Neufassung der Wahlordnung ist zu veröffentlichen. §3 Dieser Erlaß tritt am 25. Februar 1974 in Kraft. H. Eichler;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu verhindern. Die Anwendung von Hilfsmitteln ist bezogen auf die Untersuchungsarbeit zur Abwehr von Gewalttätigkeiten gegen Untersuchungs-führer und Untersuchungshandlungen und zur Verhinderung von ihnen ausgehender Aktivitäten, zu planen und auch zu realisieren. Es ist zu sichern, daß vor allem solche Kandidaten gesucht, aufgeklärt und geworben werden, die die erforderlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Gründe für das gewissenhaft geprüft, notwendige vorbeugende oder der Einhaitung Wiederherstellung der Gesetzlichkeit dienende Maßnahmen eingeleitet veranlaßt werden.

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