Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 219

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 219 (VOBl. Bln. 1947, S. 219); Verordnungsblatt für GroB-Berlln. 3. Jahrgang. Nr. 21. I. Oktober 1947 219 Finanzwesen Übersicht s über die Einnahmen an Steuern, Zöllen und Verbrauchsabgaben im August 1947 (in 1000 RM) Bezeichnung der Einnahmen August 1947 RM I. Ehemalige Reichssteuern 81 696 darunter 1. Grundsteuer 2. Einkommensteuer für Veranlagte (einschl. Vorauszahlung) 13 704 3. Körperschaitsteuer 8 3 062 4. Vermögens teuer . i 3 730 5. Umsatzsteuer . t 19 956 6. Rennwettsteuer 4 I I l i 9 4 439 II. Gemeindesteuern 38 688 1. Grundsteuer . , 22 391 2. Gewerbesteuer 11 701 3. Vergnügungsteuer i I 2 667 h Le v.u.e*;euer 9. * 1 291 III. Zölle und Verbrauchsabgaben * li 968 darunter i. j juuKsteüer . . 4 4 630 2. Biersteuer . , , 9 9 9 9 9 I 7 630 IV. Gesarateinnatume . a a ( f i / 133 352 Berlin, den 8. September 1947. Magistrat von Groß-Berlin Finanzabteilung Dr. Haas Öffentliche Zahlungserinnerung für Gemeinde- und ehemalige Reichssteuern im Mo acht Oktober 1947 werden folgende Gemeinde- und ehemalige Reichs-fceueru fällig: A. Gemeindesteuern: a) Getränkesteuer für den Monat September 1947, fällig b i 6 zum 16. Oktober 194?; b) Lohn summeosteuer für das Kalendervierteljahr Juli/September 1947, fällig bis zum 20. Oktober 1947. B. Ehemalige Reichssteuern: a) Einkommensteuer (veranlagte Kirchensteuer) und Körperschaftsteuer für das abgelaufene Kalenderviertelj ahr JuK/Sep-tember 1947, fällig bis zum 10. Oktober 1947? b) Lohnsteuer einschL des Kirchensteuerabzugs vom Arbeitslohn für den Monat September 1947 bzw. das abge-laufene Kalendervierteljahr Juli/Septenvber 1947, fällig bis zum ifl. Oktober 1947; c) Umsatz steuervor'uszahlung für den Monat September 1947 bzw. das ab gelaufene K alenderv i ertel j a hr Juli/September 1947, fällig bis zum 10. Oktober 1047 d) Beförderungteuer für den Personenverkehr mit Kraftwagen für den Monat September 1947. fällig bis zum 10. Oktober 1947; e) Beförderungseteuer für den Güterfernverkehr mit Kraftwagen für den Monat Septem ber 1947, fällig bis zum 20. Oktober 1947? f) Abschlagszahlungen der Beförderungssteuer für die Beförderung von Personen und Gütern auf Schienenbahnen für den Monat September 1947, fällig bis zum 25. Oktober 1947. Die fällig gewordenen Beträge sind spätestens bis zu den angegebenen Fälligkeitstagen an das zuständige Finanzamt Finanzkasse zu entrichten. Gemäß § 10 Bertreibungsordnuag wird hierdurch an ihre pünktliche Zahlung erinnert. Gleichzeitig wird hiermit auf gefordert, außer den sonstigen vorgenannten fälligen Beträgen auch alle nicht gestundeten sonstigen Rückstände an Gemeinde- und ehemaligen Rei ehest euera nebst (Gebühren und Kosten, die den Finanzkassen noch geschuldet werden, unverzüglich zu zahlen. Bel nicht rechtzeitiger Zahlung bis zum Fälligkeitstage ist ein Säumniszuschlegvon 2V* des Rückstandes verwirkt. Bargeldlose Zahlung, besonders durch Überweisung auf das Postscheck- oder Girokonto der Finanzkasse ist erwünscht. Eine Woche nach dem Eintritt der Fälligkeit beginnt die Zwangsvollstreckung wegen aller dann noch rückständigen Beträge; durch die Zwangsvollstreckung entstehen weitere Gebühren. Berlin, den 27. September 1947. Magistrat von Groß-Berlin Fina nzab teilung Dr. Haas Polizei Betriebsberechtigungausweise für Generatorfahrzeuge Ab. 1. November 1947 dürfen in Berlin wohnhafte und polizeilich gemeldet Kraftfahrzeugführer Kraftfahrzeuge mit Generatorantrieb innerhalb Berlins nur warten und führen, wenn sie im Besitze eines Betriebsberechtigungsausweises für die Wartung und Führung eines Generatorfahrzeuges sind. Der Betriebsberechtigungsausweis wird ab sofort auf Antrag durch den Polizeipräsidenten, Abteilung III, Kraftverkehrsamt, Berlin SW 29, Jüter-boger Straße 3, durch Eintragung eines Zusatzes in den Führerschein JI oder III erteilt. Für die Eintragung wird eine Verwaltungsgebühr von 1, RM erhoben. Dem Antrag sind beizufügen: a) der Führerschein, b) Befähigungsnadhwei, daß Antragsteller in der Lage ist, ein Generator fahrzeug zu warten und zu führen, c) polizeiliche Anmeldung des Antragstellers, d) Beschäftigungsnachweis (Arbeitsbuch oder Arbeitsbuchersatzkarte oder Bescheinigung des Arbeitgebers), aus dem hervorgeht, daß Antragsteller zur Zeit als Generatorfahrzeugführer tätig ist. Der Befähigungsnachweis zu b) ist zu führen entweder durch Vorlage des Prüfungsgutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TU. Berlin), Berlin-Charlottenburg, Gartenufer 2, oder Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TUV. Berlin), Berisn-Schöneberg, Albert Straße 14 -18) oder durch die Vorlage eines seinerzeit durch die zuständige Stelle ausgestellten Betriebsberechtigunge-sebeines für Generatorfahrzeuge. Von der früheren Wehrmacht ausgestellte Betriebeberechtigungsscheine werden als Befähigungsnachweise nicht anerkannt. Soll der Führerschein erst erworben werden, so genügt aJs Nachweis das Bestehen der Prüfung nach § 11 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung auf einem Generatorfahrzeug. Für die Prüfung bei den amtlichen Prüfstellen können die Antragsteller * falls notwendig sich durch die genehmigten Generatorschulen Richard Kühnei, Berlin-Halensee. Nestorstraße 15, oder Paul Lehmann, Berlin NO 55, Belforter Straße 24, im Warten und in der Führung von Generatorfahrzeugen unterweisen lassen. Alle bisher ausgestellten Betriebsberechtigungsscheine für Generatorfahrzeuge vertieren mit Ablauf des ?.l. Oktober 1947 in Berlin als Fahrausweis ihre Gültigkeit. Berlin, den 16. September 1947. Der Polizeipräsident. Justizbehörden öffentliche Zustellungen Landgericht Berlin Frau Jeaanine Meake, geb. Ml-chaud, Berlin N 65, Togostraße 54 Prozeßbevollmächtig ter: Rechtsanwalt Erwin Beran, Berlin N 65, Seestnaße 44 , klagt giegen den Textilk aufm arm Werner M e s k e, zuletzt wohnhaft Berlin N 20, Kattegatstraße 22 jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte, streite vor die 13. Zivilkammer des Landgericht in Berliu-Zehlendorf-West, Licdeovthaler Allee 5, Saal 15, auf den 4. November 1947 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechteanwalt als Prozeßbevollmächtigtea vertretet zu lassen. Az. 13. R. 845/47. Der Bankier Johannes Schmoll in Berlin-Halen-see, Seesen er Straße 20 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fabian, BerÜn-Lichtorf elde-W est, HortensAenstraße 7 , klagt giegen den RibtergutsbesLzer a. D. Friedrich Richter, früher ln Mahlow wohnhaft gewesen, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Anträge, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 10 000, RM Provisdonsforderung nebst 5 / Zinsen eit dem 1. März 1945 zu zahlen, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 19. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-Wes-t, Veronikasteig 8, Zimmer 8, auf den 10. November 1947, 9 Uhr, mit der Aufforderung, ich durch einen bei diesem Gericht jrugelassenen Rechtsanwalt 1 ProzeßbevoUmächtigten vertreten zu lassen, Az. 19. 0. 38/46. Die Frau Klara Küpper, geb. Lahmer in Berlin, Fehmarner Straße 18 Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwältin Kramer-Schulz in Berlin klagt gegen den Kraftfahrer Walter Küpper, zur Zeit unbekannten Aufenthalt, mit dem Anträge die Ehe der Parteien aus Schuld des Beklagten zu scheiden und diesem die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreite vor die 8.-Zivilkammer des Landgerichte Berlin in Berlin-Zehlendorf, Lindenthaier Allee 5, auf den 21. November 1947, 12 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az.' 8. R. 613/46. Die Frau Käthe Klemke, geb. Ulbrich, in Berlin O 112, Schamweberstraße 23 Prozeßbevollmächtiger: Rechtsanwalt Carl Lindenberg in Berlin W 15, Meinekestraße 23 klagt gegen den Gerüstbauer Erich Klemke, zur Zelt unbekannten Aufenthalts, zuletzt ira Strafgefängnis in Alt-Moabit in Berlin, mit dem Anträge, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf, Lindenthaier Allee 5, Zimmer 13. auf den 25. November 1947, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 8. R. 789/47. Die Ehefrau Ingeborg Beer, geb. Nutsch, in Berlin-Reinickendorf, Armbrust-weg 15. bei Nutsch, Klägerin ProzeßbevoUmäcbtlgter: Rechteanwalt Dr. Scherbius, Berlin-Reinickendorf, Amendestraße 109 klagt gegen ihren Ehemann, den Techniker Walter Beer-, Beklagten, früher in Berlin-Reinickendorf, Armbrustweg 15, bei Nutsch, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag,;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren. Es sollte davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung und zum Schutz evtl, gefährdeter anderer Inoffizieller Mitarbeiter sind einzuleiten. Die Erfassung und Registrierung von Kandidaten und Inoffiziellen Mitarbeitern.

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