Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 314

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 314 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 314); VVS ЛHS oOOl - 258/88 1 314 nommen werden muß, daß sie auch bei der erneuten geplanten Aktion (die Gegenstand des Stellens von Forderungen ist) teilnehmen wird. Ob die Person bereits schon im Zusammenhang mit anderen Aktionen belehrt wurde, ist unerheblich, da sich diese Belehrung auf ein konkretes Verhalten bei einem anderen Ereignis (wenn auch u. U. mit demselben Charakter) bezieht. Das Stellen von Forderungen ist jedoch nicht zwingend an eine t M mU M M О А U I / - ИІП ІЛ 1 4* A l 1 Л ИІ in /Ч л 4 U ■ ■ m m П Л rvV 4 +■ Л 4- Л + Л U +■ /-І 4 Л vüi iici xyc оаиПѵсі ііахеоіч а.а i ui i у tjcuunucii aiiixi ciuo ten l uj.c für die Untersuchungsarbeit bedeutende Frage nach der Zulässigkeit von Zuführungen, wenn nur Forderungen gestellt werden sollen, und diesen keine Sachverhaltsklärung vorausgeht. In diesen Fällen ist auch eine Zuführung gemäß § 12 Abs. 2 zulässig, jedoch nur dann, wenn der Gegenstand der Forderung einen erheblich gefährdenden Sachverhalt betrifft und die Zuführung zur Klärung., d. h., zum Stellen der Forderung unumgänglich ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Betreffende nur geladen werden. Folgt der Betreffende der Ladung nicht, ist eine Zuführung nicht zulässig, Eine Zuführung wäre nur möglich, wenn in der Zwischenzeit die Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Befugnis entstanden sind. Gegenwärtig werden in der Tätigkeit der Untersuchungsorgane des MfS Forderungen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 und gemäß § 11 Abs. 3 gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. 1. Forderungen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gerichtet. Sie können Handlungen betreffen, die bereits die Qualität von Rechtsverletzungen erreicht haben. Sie können aber auch beabsichtigte Handlungen betreffen, die erst bei ihrer Ausführung die Qualität einer Rechtsverletzung erreichen. 2. Forderungen gemäß § 11 Abs. 3 können gestellt werden bei Handlungen, die eine Gefahr oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verursachen,;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 314 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 314) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 314 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 314)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der in der politisch-operativen Arbeit ist zwischen den außerhalb der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung liegenden Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Ländern, zu Objekten und Konzentrierungspunicten der Banden, Deckadressen und Decktelefonen der Banden in Westberlin, der und anderen nichtsozialistische Staaken sowie in der und anderen imperialistischer! Staaten sowie zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern, Neonazis und Revanchisten in der und in Westberlin; die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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