Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 7

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 7 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 7); WS OHS oOOl - 258/88 000007 7 Seite 3.5.1.1. Die Klärung eines Sachverhaltes gemäß § 12 VP-Gesetz 276 3.5.1.2. Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes gemäß § 12 Abs. 2 VP-Gesetz 301 3.5.2. Das Stellen von Forderungen gemäß § 11 Abs. 1 und 3 VP-Gesetz 310 3.5.3. Die Durchsuchung von Personen einschließlich der von ihnen mitgeführten Gegenstände gemäß § 13 Abs. 1 VP-Gesetz 327 3.5.4. Die Verwahrung von Sachen gemäß § 13 Abs. 2 und 3 VP-Gesetz 336 3.5.5. Die Einziehung von Sachen durch die Untersuchungsorgane des MfS gemäß § 13 Abs. 4 VP-Gesetz 342 3.5.6. Das Betreten von Grundstücken, Wohnungen oder anderen Räumen gemäß § 14 VP-Gesetz 349 3.5.7. Der Gewahrsam gemäß § 15 VP-Gesetz 355 3.5.8. Die Nutzung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Maßnahmen nach dem VP-Gesetz durch die Untersuchungsorgane des MfS 361 3.6. Die Beendigung der auf der Grundlage des VP-Gesetzes durchgeführten Maßnahmen 366 3.7. Rechtsmittel und Entschädigungsansprüche bei Handlungen der Untersuchungsorgane des MfS auf der Grundlage des VP-Gesetzes ■ 371 3.7.1. Das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß § 19 VP-Gesetz 372 3.7.2. Die Eingabe 377 3.7.3. Entschädigungsansprüche von Bürgern bei Handlungen der Untersuchungsorgane des MfS auf der Grundlage des VP-Gesetzes 378 3.8. Die Auferlegung von Kosten 380 3.9. Aspekte zum Handeln von Mitarbeitern der Linie IX als Angehörige der Deutschen Volkspolizei bei der Lösung von Einzelaufgaben im Rahmen der Untersuchungsarbeit des MfS 382 Lite ratu rve rze ichn is 390 An lagen 419 Thesen 467;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 7 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 7) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 7 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 7)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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