Festlegungen Untersuchungshaftvollzugsordnung 1975, Blatt 6

Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 6 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 6); WS Lifo 014-763/ 000006 von UnterhaltsZahlung an UnLerhaltsberechtigte und ünter-haltsvorauszahlung an minderjährige Finder von Inhaftierter, sowie zur Erfassung von Pfändungen des Arbeitseinkommens während der Inhaftierung vom 27. Juni 1974 festgelegten Verfahrensweise vorzugehen. 3. Zu den Rechten und Pflichten des Verhafteten (Pkt. VII' UHVQ) - Gemäß Pkt. VII/5 der UHVO ist Verhafteten beLdeM.ci Geschlechts das Recht zu gev;ährleisteeigrifr Bekleidung ~u IZ tragen. Bei der Aufnalfl*.’KdBind deshalb die Verhafteten vom Mitarbeiter%f%£irten und Erkennungsdienst der Abteilung XIV auf dieses Recht hinzuweisen. Ohne jedoch dieses Recht einzuschränken, ist nach Möglichkeit das Tragen von anstalts-eigener Kleidung anzustreben. Die Entscheidung des Verhafteten ist schriftlich erklären zu lassen, aktenkundig zu machen und nach Prüfung der unter 3, 4 und 3 genannten Voraussetzungen zu realisieren. Beim Entscheid zum Tragen anstaltseigener Kleidung ist auf die Wahrung der Würde des Menschen zu achten. - Widerruft der (die) Verhaftete zu einem späteren Zeitpunkt des Untersuchungshaftvollzuges seine (ihre) anfangs bezüglich der Bekleidung getroffene Entscheidung, hat dieser Widerruf schriftlich zu erfolgen. Hach Prüfung und bei Vorliegen notwendiger- Voraussetzungen ist diesem stattzugeben. - Die vom Verhafteten gewählte eigene Bekleidung muß sich in einem ordentlichen, sauberen und zumutbaren Zustand befinden. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann durch Verfügung des Staatsanwaltes das Recht der Verhafteten auf Tragen eigener Kleidung eingeschränkt werden.;
Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 6 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 6) Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 6 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 6)

Dokumentation: Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 1-21).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung dar vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen.

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