Ordnung zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1986, Seite 9

Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 9 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 9); I 'J WS IIfS oOüS~15/G6 7. Durchführung dnr Besuche B S1LP': t , , 000011 7.1. Wird vom Staatsanwalt bzw. vom Gericht kine ändere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, g-pndo-ä-t-g 1 i ch moJ natlich einmal für die Dauer von 30 Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern 1.3. und 1.4. aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien IX und XIV haben zu gewährleisten, daß Besuche grundsätzlich durch je einen Angehörigen ihrer Abteilungen gesichert werden. Besuche durch Diplomaten sind durch einen Angehörigen der Abteilung 10 der Hauptabteilung IX zu sichern. Bei Besuchen durch Rechtsanwälte hat ein Angehöriger der Dienst einheit der Linie IX nur dann teilzunehmen, wenn dies durch den Staatsanwalt festgelegt wurde. 7.2. Strafgefangenen ist es entsprechend 30 Absatz 1 der 1. Durchführungsbestimmung zum Strafvollzugsgesetz gestattet, im erleichterten Vollzug jeden Monat einmal Besuch, im allgemeinen Vollzug jeden zweiten Monat einmal Besuch durch bis zu 2 Personen für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen XIV zu erfolgen. 7.3. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linien IX und XIV sind von der Wache in das für den Besuch vorgesehene Zimmer einzuweisen. Nach -telefonischer Rücksprache mit der Wache über die Anwesenheit des Besuchers und der aufgenommenen Person ist der Besucher durch einen Angehörigen der Abteilung XIV in den Besucherraum zu führen. 7.4. Durch die verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linien IX (bei Verhafteten) bzw. XIV (bei Strafgefangenen) sind die Besucher bei ihrem ersten Aufenthalt im Besucherbereich vor Beginn des Besuches über Bestimmungen zum Besucherverkehr zu belehren. Dazu ist ein vorgedrucktes Informationsblatt zu verwenden, dessen Kenntnisnahme der Besucher durch seine Unterschrift zu bestätigen hat. Das Informationsblatt ist in der Verhaftetenakte abzuheften. Aufgenommene Personen sind in Verbindung mit der Belehrung über die Hausordnung gleichfalls über die Bestimmungen zum ßesucher-verkehr nachweispflichtig in Kenntnis zu setzen. 7.3. Nach der Belehrung der Besucher sind die aufgenommenen Personen vorzuführen. 7.6. Die Übergabe kleinerer Geschenke und von Zahlungsmitteln sowi in Ausnahmefä1len von Bekleidung und Fachliteratur an Verhaftete ist grundsätzlich zu gestatten. Die Besucher haben die zur Übergabe vorgesehenen Geschenke, Zahlungsmittel usw. auf einem Inhaltsverzeichnis unter Angabe des Namens des Verhafteten aufzuführen. Während des Besuches ist durch den zuständigen Angehörigen der Diensteinheit der Linie IX die Zulässigkeit der Übergabe und die Übereinstimmung der Gegenstände, Zahlungsmittel;
Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 9 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 9) Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 9 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 9)

Dokumentation Stasi Besucherordnung 2/86 UHA MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o008-19/86 1986; Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 1-17).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit. Das betrifft auch die Konspirierung des operativen Bear-be ungsze raumes. In dieser Hinsicht kommt es vor allem darauf an, die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die bei lungsverfahren zu lösenden Aufgaben untegrundeeg unter-schiedlicher aualitativer PersönMfahkeitseinenschaften realisiert ,J ÜPo rsuc üh rorn T-oeitunci von Ernitt- werden können.

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