Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ 1986, Seite 4

Anweisung Nr. 4/86 zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Transportsicherungsanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-18/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 4 (Anw. 4/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-18/86 1986, S. 4); B S t U 000426 ’fof y f j. ?: - Für di 7 fr Sicherung der Transporte sind operativ erfahrene und speziell ausgebildete Transportoffiziere einzusetzen, die in der Lage sind, den Transport sicher und zuverlässig zu leiten, den UKW-Sprechfunkverkehr durcbzuführen und den GT W zu 'führen*'-' ■ . Bei Ausfall des verantwortlichen Transportoffiziers hat der dienstgradälteste Angehörige die Leitung des Transportes zuübernehmen. ? }' 3. Verantwortung der Leiter der Abteilungen XIV bei Transportejn Tvi-ftgj "'T'v Die Leiter der Abteilungen XIV haben in'Vorbereitung und Durchführung der Transporte vqoaläem zu gewährleisten: - Sicherung der Informatibnsbeziehungen zu den betreffenden operativen Diensteinheiten, insbesondere den Diensteinheiten der Linie IX, die für Entscheidungen zuständig sind, zu welchem Zweck, wann und wohin Inhaftierte zu transportieren sind; - Bestimmung der Kräfte und Mittel sowie die Festlegung der Methoden ‘ zur Sicherung der Transporte auf der Grundlage der politisch-operativen Lage, der erkannten Schwerpunkte und der Persönlichkeit der Inhaftierten; - Auswahl und Bestätigung sowie Anleitung und Kontrolle der zur Durchführung der Transporte eingesetzten Angehörigen; - Bestätigung des Transportauftrages, Festlegung der Fahrtrouten und Bestimmung der dabei Zu beachtenden Schwerpunkte; - Einleitung von Sofo.rtmaOhahmen bei Vorkommnissen während der Transporte (Ausfall des GTW, Verkehrsunfälle, Entweichungen inhaftierter P.e.r.sonen, Angriffe, auf den GTW u. ä ) nach entsprechender Information; ■- Regelrnäßige Auswertung der dürchgeführteh Transporte, :.ihs kesöndereBide dftbg fcüfget ■‘■j'A* Zie i der VerbesserUhg der Si’chet heit','OrBnuhgün'd Dlszip.ll'n ,jU d 'e r Verbess erung der während der Transporte 4. Aufgaben der verantwortlichen Transportoffiziere bei T ransporten Die verantwortlichen Transportoffiziere, die für die Dauer der Transporte Dienstvorgesetzte der eingesetzten Transportoffi-ziere sind, haben in Vorbereitung und Durchführung von Transporten insbesondere zu gewährleisten: - Vorbereitung, Sicherung und termingemäße Durchführung der Transporte, auf der Grundlage der Transportaufträge und der festgelegten Fahrtrouten;;
Anweisung Nr. 4/86 zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Transportsicherungsanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-18/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 4 (Anw. 4/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-18/86 1986, S. 4) Anweisung Nr. 4/86 zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Transportsicherungsanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-18/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 4 (Anw. 4/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-18/86 1986, S. 4)

Dokumentation Stasi Anweisung 3/86 Vorführanweisung MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o008-17/86 1986; Anweisung Nr. 4/86 zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Transportsicherungsanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-18/86, Berlin, 29.1.1986 (Anw. 4/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-18/86 1986, Bl. 1-6).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie sowie den territorial zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshaftanstaiten sowie infolge des Wirkens weiterer objektiver und subjektiver Faktoren künftig erforderlich, die Wirksamkeit der militärisch-operativen Außensicherung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit beständig zu erhöhen. Diese Notwendigkeit ergibt sich vor allem daraus, daß er eine wertvolle Quelle für die Feststellung und Sicherung von Beweismitteln, vor allem in Fora von Spuren Beweisgegen-ständen, imJ damit für die Informationegevinnung über die Straftat und die verdächtigte Person, die Grundlage für den Nachweis des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Untersuchungshaft sind. Es hat den Staatsanwalt über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Intensivierung des Einsatzes der und und die Gewinnung von. Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien und die Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge. Durch die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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