Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 336

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 336 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 336); WS DHS oOOl - 234/84 336 ! ---- ! L i Mit einer Vielzahl politisch-operativ bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen wurde wiederholt vor der Weltöffentlichkeit das aggressive, friedensgefährdende Wesen des Imperialismus beweiskräftig entlarvt, die internationale Autorität der DDR weiter ausgebaut und dem Feind weiterer Boden für die Realisierung seiner gegen die DDR gerichteten Angriffe entzogen. Zum Beispiel brachte der Prozeß gegen den ehemaligen Angehörigen der SS-Division "Das Reich", Heinz Barth, vom 25. Mai bis 7. 3u-ni 1983 vor dem Stadtgericht Berlin, überzeugend vor der internationalen Öffentlichkeit zum Ausdruck, daß die DDR ihrer Verantwortung für die Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrecher, die entsprechend dem Recht der DDR und dem Völkerrecht der Nichtverjährung unterliegen, konsequent gerecht wird. Zur Realisierung dieser Zielstellung trug wesentlich die mit einem hohen Kräfteaufwand während der langdauernden Untersuchungshaft durchgeführte lückenlose Sicherung des Angeklagten sowie die gesamte Sicherung des Strafprczesses bei. Eine besondere Verantwortung, ergibt sich für die Linie XIV zum Beispiel bei der Sicherung gerichtlicher Hauptverhandlungen, die von hoher politischer Bedeutung sind und von denen im Interesse der ordnungsgemäßen Durchführung gegnerische Kräfte ferngehalten werden müssen. Hier sind an die Geheimhaltung aller operativen und operativ-organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung dieser Prozesse, die oft mit einem hohen Kräfte- und Mittelaufwand verbunden sind, höchste Anforderungen zu stellen. Ein charakteristisches Beispiel, wie, trotz umfangreichen, gegenüber anderen Strafprozessen erheblich intensivierten Kräfte- und Mittelaufwand, der Gegner erst aus der Presseveröffentlichung des ADN Nachricht von Strafprozessen erhielt, waren die Prozesse gegen Rudolf Bahro und Nico Hübner. Vom 26, bis 30, 6. 78 fand vor dem Stadtgericht Berlin die gerichtliche Hauptverhandlung gegen Rudolf Bahro, angeklagt wegen Straftaten nach §§ 98 und 245 StGB, statt. Entsprechend der politisch-operativen Bedeutung des Verfahrens, des politischen Charakters des Prozesses und der im Zusammenhang mit Bahro entfachten Hetzkampagne des Gegners, war aufgrund politisch-operativer Inforiiiationen zu erwarten, daß der Geqner feindlich-negative Kräfte zu Protestaktionen, Sympathiebekundungen für Bahro sowie zu anderen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung gerichteten Handlungen inspirieren und mobilisieren wird.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 336 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 336) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 336 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 336)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu : Trotz Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; an ausgewählte Prüfungshandlungen sowie an die abschließenden Entscheidungen herausgearbeitet und begründet. Hierauf beruhend wurden von den Autoren Vorschläge zur Neukodifizierung der StrafProzeßordnung unterbreitet.

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