Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 308

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 308 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 308); VVS OHS oOOl - 234/84 \ rf J t U' n ß ft о л о У U ѵ-і о I/ о i I 303 I 1 j Führungen außerhalb der Verwahrräume sind erforderlich zur Durchführung der Beschuldigtenvernehmungen, des täglichen Aufenthaltes im Freien, der Besuche von Rechtsanwälten, Familienangehörigen und anderen Personen sowie Diplomaten (bei Ausländern), der medizinischen Betreuung und der persönlichen Hygiene (wöchentliches Duschen), ebenso zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen oder zur Klärung auftretender Fragen im Zusammenhang mit der Verwahrung der Effekten Verhafteter. Diese mit dem Vollzug der Untersuchungshaft zusammenhängenden Maßnahmen erfordern die Anwesenheit des Verhafteten in Bereichen der Untersuchungshaftanstalt außerhalb des Verwahrraumes. Der Verhaftete erhält bei diesen Maßnahmen objektiv die Möglichkeit, die Dislozierung der Sicherungs- und Kontrollkräfte sowie deren Stärke, mechanische, elektго-technische und elektronische Sicherungsanlagen und wesentliche Teile der funktionellen und baulichen Beschaffenheit der Untersuchungshaftanstalt kennenzulernen. Aufgrund der Tatsache, daß Verhaftete diese Führungen vielfach absolvieren, sind sie in der Lage, sich Details über das Siche rungssystem einzuprägen, ihr Wissen über die Regimeverhältnisse der Untersuchungshaftanstalt zu vervollkommnen und zu reproduzieren sowie Veränderungen im Regime der Untersuchungshaftanstalt wahrzunehmen, wie zum Beispiel unterschiedliche Dienststärken der Mitarbeiter der Untersuchungshaftan-stalt an Sonn- und Feiertagen gegenüber den Wochentagen. Aus diesen Kenntnissen Verhafteter über das Sicherungssystem, über Regimeverhältnisse erwachsen objektiv höhere Gefahren für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Aus den notwendigen Bewegungen Verhafteter in der Untersuchungshaftanstalt ergeben sich des weiteren Möglichkeiten für Verdunklungshandlungen im Untersuchungshaftvollzug, zum Beispiel durch unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Mittätern, von Sichtkontakten Verhafteter zu Verhafteten anderer Verwahrräume, Ablegen von Kassibern, Rufen des eigenen Namens oder von bekannten anderen Verhafteten. Dadurch können zugleich auch politisch-operative Maßnahmen des Untersuchungsorgans gefährdet oder auch unwirksam gemacht werden.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 308 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 308) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 308 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 308)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen Strafverfolgung fehlt oder kein Ermittlungsverfahrenjnzuleiten und die Sache an ein gesellschaf lichssPrtgdW der Rechtspflege zu übergeben, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Raloraen der Linie - die Formung und EntjfidEluhg eines tschekistisehen Kanyko elltive.

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