Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 299

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 299 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 299); VVS OHS oOOl - 234/84 299 00029Э j tischen Gründen der politisch-operativen Arbeit des Untersuchungsorgans ergeben können, ist es in Interesse der Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheitin der Untersuchungshaftanstalt gesetzlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Abstimmung mit allen beteiligten Organen. Damit können spezifische politisch-operative und sicherheitsmäßige Erfordernisse noch qualifizierter durchgesetzt und such Erfordernisse der charakterlichen Anpassung Verhafteter, der Zugehörigkeit zu bestimmten Religionen und weitere Spezifika im Zusammenleben Verhafteter besser berücksichtigt werden. Dadurch können zugleich auch gezielte positive Wirkungen sowohl auf die Durchführung des Ermittlungsverfahrens als auch auf die stabile Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt erreicht werden. Die maximale Beschränkung der von Verhafteten ausgehenden Gefahren wird durch den Grundsatz der Verwahrung der Verhafteten in ständig ve rschlossenen Verwahr räumen gewährleistet. Der gesetzlich zulässige und unumgängliche Grad der Isolierung der Verhafteten, die ständige Aufsicht über sie und ihre getrennte Unterbringung (Gemeinschaftsoder Einzelunterbringung) in ständig verschlossenen Verwahrräumen sind die wesentlichsten Faktoren zum Erreichen der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und Weise die Ordnung und Sicherheit des Unter-suchungshaftvollzuges gefährdet. In der Arbeit wurde bereits der Nachweis erbracht, daß die im demokratischen Völkerrecht empfohlenen Behandlungsgrundsätze für Verhaftete, im Gegensatz zur BRD, in der DDR in positiver Weise in innerstaatliches Recht umgesetzt wurden. (Vgl. Abschnitte 1.1. bis 1.3. der Arbeit);
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 299 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 299) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 299 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 299)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit sowie der Wahrnehmung und Aufr erhalt ung entsprechender feindlicher Verbindungen dienen. Eine breite Palette von Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen besteht in der Hutzung der Potenzen weiterer staatlicher Organe, Einrichtungen und Betriebe sowie von gesellschaftlichen Organisationen. Zur Erlangung derartiger Beweismittel von diesen Institutionen Liebewirth Grimmer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Bearbeitung haben. Die Bearbeitung des beteiligten Personenlcreises muß in mehr als einem Operatiworgang erfolgen und eine zentrale Koordinierung dieser Bearbeitung erforderlich machen.

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