Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 274

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 274 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 274); yvs OHS oOOl - 234/84 274 000274 beiterinnen anderer Diensteinheiten für die Körperdurchsuchung weiblicher verhafteter Personen zum Einsatz kommen, das insbesondere an Sonn- und Feiertagen, um eigene Mitarbeite rinnen zu entlasten,. Dahinter verbirgt sich nicht nur ein arbeitsorganisatorisches Problem, sondern vielmehr ein ideologisches, der Unterschätzung des Aufnahmeverfahrens insgesamt und insbesondere der Durchsuchung Verhafteter, Mitarbeiterinnen anderer Diensteinheiten, die aushilfsweise zum Einsatz gelangen, verfügen in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die notwendige operative Einstellung. Dieser Zustand ist unbedingt zu verändern, um in allen Diensteinheiten der Linie XIV die mit der Körperdurchsuchung angestrebten Zielstellungen mit optimalen Ergebnissen zu erreichen. Im folgenden soll zu einigen Problemen Stellung genommen werden, die im Zusammenhang mit der Körper- und Sachdurchsuchung zu beachten sind bzw einer weiteren Vervollkommnung bedürfen. Es ist eins gesicherte Erkenntnis, daß auch in Haftanstalten anderer Staaten die Körperdurchsuchung als generelle Maßnahme am Beginn der Aufnahme des Verhafteten durchgeführt wird. Sie ist in entsprechenden Gesetzen oder anderen rechtsverbindlichen Dokumenten verschiedener Staaten geregelt. So zum Beispiel in der UdSSR, CSSR, in Schweden und in der BRD. 1 - "Personen, die inhaftiert werden, werden durchsucht, daktyloskopiert und fotografiert." (Artikel 7, Gesetz über die Untersuchungshaft der UdSSR) - "Unter den im § 82 Abs. 3 der StPO angeführten Bedingungen wird bei dem Beschuldigten eine Körperdurchsuchung durchgeführt. Die Körperdurchsuchung, wie auch die Bewachung dabei, wird von Personen gleichen Geschlechts durchgeführt." (§ 16 Abs. 1 Untersuchungshaft vollzugsordnung der CSSR) - "Der Verhaftete muß spätestens bei Eintreffen im Arrest durchsucht werden. Dabei ist alle Rücksicht zu beachten, die entsprechend den Umständen erforderlich ist. Nach Möglichkeit sollen Zeugen anwesend sein. Geld, Wertsachen, Legitimationen und solche Gegenstände, die Ordnung und Sicherheit gefährden, sind dem Verhafteten abzunehmen und gesondert aufzubewahren." (§ 3, Gesetz über die Behandlung Verhafteter und Fe st ge nornme ne г des Königreiches Schweden.) - "Bei der Aufnahme werden die Gefangenen und ihre Sachen sorgfältig durchsucht. Bei der Durchsuchung männlicher Gefangener dürfen nur Männer, bei der Durchsuchung weiblicher Gefangener nur Frauen anwesend sein. Das Schamgefühl ist zu schonen." (Nr. 61, Untersuchungshaft vollzugsordnung der BRD);
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 274 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 274) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 274 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 274)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Magdeburg und Frankfurt Oder gemacht. Bewährte Methoden der Befähigung der mittleren leitenden Kader sind: ihre Erziehung und Entwicklung im unmittelbaren täglichen Arbeitsprozeß; ihre ständige Anleitung und Kontrolle durch den Leiter. Die anforderungsgerechte Untersuchungsplanung gewährleistet darüber hinaus eine hohe Wirksamkeit der vorgangsbezogenen Zusammenarbeit mit operativen Linien und Diensteinheiten sowie mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen enthalten kann. Entscheidende Bedeutung im Komplex der Bedingungen für die Wirksamkeit der Strafe kommt der Persönlichkeit und Individualität des Straftäters.

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