Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 248

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 248 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 248); VVS OHS oOOl - 234/84 а опо/О О U I? I k о 248 I I Zwanges geregelt. Im Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug soll das nicht mehr erfolgen. In Anlehnung an gesetzliche Regelungen anderer Staaten soll nur im Zusammenhang mit der Regelung der Sicherungsmaßnahmen (Vgl . Gesetzesvorschlag) in Absatz 4 die Voraussetzungen ihrer Anwendung und Zulässigkeit bestimmt, aber diese nicht mehr näher gekennzeichnet und aufgeführt werden. Dieser Vorschlag findet die Unterstützung der Autoren, da jede nähere Charakterisierung dieser zu einer Verleumdung der DDR und ihres Untersuchungs-haftvollzuges genutzt werden könnte. Die zulässigen Maßnahmen unmittelbaren Zwanges sollten in internen innerdienstlichen Bestimmungen geregelt werden, gleichfalls die Kriterien für ihre Anwendung. Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges unter Einsatz zulässiger Hilfsmittel, wie die Anwendung des Schlagstocks, das Anlegen von Fesseln an Händen und Füßen, der Führungskette und der Fesselungsjacke sowie der Einsatz von Diensthunden sind grundsätzlich dann anzuwenden, wenn es gilt, Widerstandsleistungen von einzelnen oder von Gruppen von Verhafteten zu brechen; Angriffe auf Mitarbeiter, andere Verhaftete sowie Prozeßbeteiligte der gerichtlichen Hauptverhandlun-gen abzuwehren, Flucht- und Ausbruchsversuche zu unterbinden, Zerstörungen von Einrichtungsgegenständen und Sicherheitseinrichtungen im Verwahrbereich, bei Transporten und Vorführungen sowie im Gericht sgewah rsam zu verhindern und Suizidanten die Realisierung ihrer Absichten unmöglich zu machen. Die Zulässigkeit des Einsatzes von Reizstoffspray ist gleichfalls in innerdienstlichen Bestimmungen zu regeln. Im Interesse der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist bei Gefahr im Verzüge, die sofortiges Handeln erforderlich macht, um größere Schäden abzuwenden, jeder Mitarbeiter befugt, Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges auch ohne vorherige Weisung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt anzuwenden, einschließlich der der Schuß- 'l D i'e UVollzO der BRD bestimmt dazu in Nr. 72 Unmi 11 e 1 ba re r Zwang (1) Für die Anwendung unmittelbaren Zwanges gelten die gesetzlichen Vorschriften (2) Gede Anwendung unmittelbaren Zwanges, insbesondere jeder Wsf- fengebrauch, ist dem Anstaltsleiter unverzüglich zu melden.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 248 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 248) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 248 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 248)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage des Verfassungsauftrages mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung definiert. Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Geheime Verschlußsache. Die im Verfassungsauftrag Staatssicherheit durchzuführende Befragung setzt im Gegensatz zur Befragung des Mitarbeiters auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, der Durchführungsverordnung zum Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der - Verfolgung von Verfehlungen - sowie des Ordnungswidrigkeitsrechts, Befugnisse zur Lösung anderer Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der Verantwortung der staatlichen Organe, Betriebe und Einrichtungen für die Gewährleistung der öffentlichen. Das zentrale staatliche Organ für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, verbunden mit der doppelten Pflicht - Feinde wie Feinde zu behandeln und dabei selbst das sozialistische Recht vorbildlich einzuhalten.

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